Montag, 17. Februar 2014

Das Erzbergwerk der Gienanths im Kaiserslauterer Reichswald

Im Mai 1725 begann der Trippstadter Hüttenbesitzer Freiherr von Hacke mit dem planmäßigen Abbau von Eisenerz im Reichswald bei Kaiserslautern.
Am 5. Januar 1771 schloss der Sohn des Bergwerkgründers, Freiherr Theodor von Hacke mit Johann Jacob von Gienanth aus Hochstein einen Pachtvertrag über das Trippstadter Eisenwerk ab, zu dem auch das Erzbergwerk Reischswald gehörte. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von zunächst zwölf Jahren. Darin wurde Gienanth das Recht eingeräumt, Arbeiter nach seinem Gutdünken einzustellen oder zu entlassen und Streitigkeiten unter den Arbeitern zu schlichten.
Den Bergarbeitern wurden an Rechten zugestanden: Fronfreiheit, Freiheit von Kriegslasten, freier Zu- und Wegzug, Nutzung von Gärten und dergleichen mehr.
Seit dem Mittelalter wurde den Berg- und Hüttenarbeitern in den Bergordnungen ein Sonderstatus, die „Berg- und Hüttenfreiheit“ garantiert. Die kurpfälzische Bergordnung (1781) und die Bergordnung für das Herzogtum Pfalz – Zweibrücken (1743, 1782, 1790) regelten die Belange der fremden, d.h. nicht ortsansässigen Arbeiter. Sie hatten das Recht auf eine Wohnung auf dem Werksgelände, bestehend aus einer Küche, einer Stube und einer Kammer, einen Stall für eine Kuh sowie ein Stück Garten und Wiese. Sie genossen wie oben erwähnt freien Zu- und Abzug, die Befreiung von Fron, Dienst und Schatzung, die Freiheit, Güter zu kaufen, die Erlaubnis beim Berg- und Hüttenwerk gegen die Einrichtung eines Rauchhuhnes (3 Batzen) Häuser zu bauen, den Weidegenuß auf der Gemeindeweide für ihr Vieh und das Recht auf Holzeinschlag für den privaten Gebrauch.

Für die leibeigenen Untertanen galt die - und Hüttenfreiheit allerdings nur in eingeschränkter Form: So wurden diese nicht von den Fronabgaben befreit und da sie ja Leibeigene waren, am freien Abzug gehindert. Weil ein ununterbrochener Grubenbetrieb gewährleistet sein musste, entfielen die Handdienste für die Herrschaft und die Einberufung zum Militärdienst.
Mit Beginn des Abbaus von Erz im Reichswald entstand die älteste Stadtrandsiedlung von Kaiserslautern, Erzhütten – Wiesenthalerhof die also letztendlich eine Gründung von Hacke ist. Hacke erlaubte seinen Grubenarbeitern sich Lehmhütten zu bauen. Unter Gienanth wurde die Siedlung immer größer.
Wenn wir heute Erzhütten besuchen erkennen wir rechts und links der Straße, zwischen dem Teil der katholischen Kirche und des oberen Wiesenthalerhofs, die tiefen Gruben, wo einst im Tagebau das Raseneisenerz gewonnen wurde. Der Straßennamen „Am Stollen“ erinnert an einen hier um 1790 betriebenen Erzabbau. Das diese Arbeit nicht ungefährlich war erfahren wir aus einem Eintrag im Kirchenbuch „Höfe und Mühlen“ der reformierten Gemeinde Kaiserslautern: „Peter Schopper Bergmann aus dem Reichswald, wurde den 13. Juny 1798 in der Bergwand von einem losgerissenen Stück Erde erdrückt und ist den 14. Juny begraben worden, alt 32 Jahr“.

In „Eine Siedlung im Reichswald, die Erzhütten“ schreibt Heinz Friedel: „Im Jahre 1777 verstarb Bergrat Gienanth. Dessen Witwe und sein Sohn Gideon vereinbarten 1780 einen auf 30 Jahre vorgesehenen Temporalbestand mit v. Hacke. Dieses Vertragsverhältnis sollte aber durch die spätere Nationalgüterversteigerung erlöschen, da ja Eigentum des Adels in den neugewonnenen Landen Frankreichs am Rhein dem Staat zugefallen war. Man erkennt auch in dieser vorliegenden Sache die neue Lage da ein „Herr von Babo“, ein Spekulant wohl, als Verkäufer für das einstige Eigentum der v. Hacke auftritt. 1804 erwarb Ludwig v. Gienanth als „wohlfeiler Kauf“ das Trippstadter Werk und für das Bergwerk im Reichswald hatte er 20 Gulden zu zahlen“.
Gienanth kaufte nicht das Land sondern nur das Schürfrecht im Reichswald.
Ab 1805 verringerte sich die Erzförderung. Die Gruben waren langsam ausgeschöpft. Im Jahre 1810 förderte man mit 9 Arbeitern 4. 000 Zentner Erz. 1811 waren für Gienanth noch 11 und 1812 noch 6 Arbeiter tätig. Diese förderten in diesem Jahr 3. 992 Zentner Raseneisenerz. Aus einem Bericht des Bergbauinspektors Simon vom Bergamt Kaiserslautern geht hervor dass 1814 in der „Reichswalder Grube“ noch 1 Steiger, 4 Hauer und 3 Karrenläufer arbeiteten. Zu dieser zeit war nur noch der im Jahre 1798 angelegte Stollen in betrieb. Er hatte eine Länge von etwa 140 m und verlief zum Teil unterirdisch. Im Jahre 1825 wurde der Bergbaubetrieb im Reichswald eingestellt. 
hukwa 

Lit. Hinweise:

Th. Zink: der Blechhammer bei Kaiserslautern

Joh. Wagner: Briefe, Tagebuchaufzeichnungen

Helmut Weyand: Niedergang des Arbeiterbauerntums

Hans Wagner: Gab es auf Erzhütten – Wiesenthalerhof ein Bergmannsbauerntum.