Samstag, 21. Januar 2017

Historisch reflektierendes Bewusstsein und moderne Migration

Wenn man die heutigen Migrationsprobleme betrachtet die Europa hat und sich einmal die Mühe macht historisch zu reflektieren, wird einem schnell bewusst das im Lauf der Geschichte solche Zustände immer wieder aufkamen. Man muss doch nur einmal über die sogenannte „Völkerwanderung“ des 3. bis 6. Jahrhunderts im Gebiet des römischen und späteren fränkischen Reiches nachdenken.
Fast hundert Jahre lang hat man in den Schulen die „Völkerwanderung“ gelehrt. Kein Geschichtsbuch, kein Atlas ohne die berühmte „Völkerwanderungskarte“. Aber die großen Völkerungsbewegungen verliefen ganz anders als es uns diese alten Geschichtsbücher und Atlanten suggerieren wollen. Wenn wir uns nur ein wenig in historischer Imagination üben und eine Zeitreise unternehmen und die heutigen Migrationsprobleme einem historischen Verglöeich unterziehen als historisch denkender Betrachter im Hier und Jetzt erscheint diese „Völkerwanderung“ dem Betrachter in einem neuen Licht.
In jener „Völkerwanderungszeit“ gab es schon die gleichen Probleme die wir auch heute kennen:
Ständige Emigration, Regionalkriege durch die es zu Fluchtbewegungen kam, Plünderungen durchziehender kriegerischer Horden, Zwangsumsiedlungen, Wanderungsbewegungen nomadischer Völker, Expertenemigration ins römische Reich.
Goten und Vandalen wanderten durch halb Europa ähnlich den heutigen Migrationsbewegungen aus Afrika.
Um die riesige Kriegs- und Verteidigungmaschinerie am Laufen zu erhalten war das römische Imperium auf Expertenemigration sogar angewiesen um spezialisierte Handwerker ins Imperium zu integrieren. Die Ökonomie von damals suchte wie die Ökonomie von heute Experten und Spezialisten.
Zweifelsohne hat das römische Reich durch seine expansive Eroberungspolitik selbst Migration ausgelöst. Aber auch Frieden und Sicherheit fanden Völker immer wieder im römischen Imperium der antiken Welt. Die hohen Kulturleistungen der Römer lockten viele Migranten ins Reich.
Das „Mangelgesellschaften“ ins Imperium eindrangen war einfach ökonomisch logisch.
Der sogenannte „barbarische Stil“, sowie plündernde Kriegerhorden gab es natürlich, allerdings nicht in der Dimension wie sie uns die „alte“ Geschichtsschreibung auftischen will. Schon damals gab es wie heute auch politische Fluchtbewegungen sowie- und vor allem- große Armuts- und Wirtschaftsmigrationen. Wenn wir das Phänomen der damaligen Völkerbewegungen mit unseren heutigen Migrationsproblemen vergleichen, kann man schnell eine Ähnlichkeit feststellen.
hukwa

Dienstag, 17. Januar 2017

Von Wald und Herrschaft im Wilensteiner Land und im Holzland

Das Holzland grenzt in Teilen an das Wilensteiner Land. In alten Zeiten hatten auch die Ritter und Adligen der Burg Wilenstein Hoheitsrechte im Holzland.


Aus alten Urkunden können wir entnehmen, dass das Kloster Hornbach das Holzland nach Huben
(ahd. „huoba“) besiedeln ließ. Die Siedler im Holzland hießen in diesen Urkunden „sant pirmans lute“ (Sankt Pirmins Leute), sogenannt nach dem heiligen Pirminius (gest.753), dem Stifter des Klosters Hornbach.
Die Ansiedler waren zwar rechtlich keine freien Leute, sondern „Hörige“, doch man muss her bedenken, dass der Unterschied zwischen unfreien „Liten“ und freien „Hintersassen“ seit dem 10.Jahrhundert nicht mehr ganz so groß war. Aus diesen beiden Ständen entwickelte sich im Lauf der Geschichte der stand des sogenannten „grundholden“ Bauern, der sich nach und nach Eigentum aneignete. Allerdings hatte die Herrschaft des Adels weiterhin das Sagen, die Forderungen die der Grundherr geltend machte also großer und kleiner Zehnt, Frondienste, Besthaupt- und Mannssteuer u.a. hatten weiterhin bestand.
In den alten Urkunden und Weistümern des Gerichtes Fischbach aus den Jahren 1369, 1418, 1536, 1565, 1592 sowie 1617 finden wir die Regelung der herrschaftlichen Rechte an Gefällen, Abgaben und Steuern bestätigt hier finden wir auch Aufzeichnungen über die Rechtslage der Bauern.
Vor allem im „Saal und Lagerbuch des Oberamtes Lautern“ aus dem Jahre 1601 gibt uns sehr aufschlußreiche informative Einblicke in die Zeit vor dem 30jährigen Krieg. Aus diesen Aufzeichnungen können wir ersehen welch drückende Abgaben auf den Bauern und Siedlern im Holzland lasteten. Diese waren aufgeteilt in die Herrschaften von Kurpfalz, das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken sowie die Rechte die die Flersheimer von der Burg Wilenstein in Trippstadt innehatten.
Solche Urkunden und Aufzeichnungen sind nicht nur ein Spiegel der mittelalterlichen Welt, sie sind auch Zeugnisse von Unmenschlichkeit und Ausbeutung.
Seit Beginn der größeren Rodungen im 12. und 13. Jahrhundert bestimmten die Weite und Tiefe dieser Wälder die lebensbedingungen der dort siedelten Menschen, prägten die besonderen Lebensumstände und die Möglichkeit der vielfältigen Nutzung des Waldes die Entwicklungsgeschichte des Holzlandes als auch des Wilensteinerlandes und die wirtschaftliche Situation seiner Bewohner.
Auch schon in der vorgeschichtlichen Eisenzeit müssen Menschen im Holzland gelebt haben, wir wissen das in Schopp eine alte Gräbersiedlung ist. Auch in der Umgebung der Geiselbergermühle fand man vorgeschichtliche Relikte unter anderem einen bronzenen Beinring.
Und auf dem Dreisommerberg bei Waldfischbach steht mit der Heidelsburg eine der wichtigsten gallo-römischen Stätten in unserem Gebiet.
Nach dem Rückzug der Römer war das Holzland für einige Jahrhunderte wahrscheinlich Siedlungsleer gewesen. Die Neubesiedelung begann wahrscheinlich ende des 7.Jahrhunderts durch die Franken. Hierbei leisteten die Klöster wertvolle Hilfe, die darum teilweise auch als „Rodungsklöster“ bezeichnet wurden. Im Holzland hatten das bereits erwähnte Benedikinerkloster Hornbach, das Zisterzienserkloster Eußertal und das Prämonstratenserkloster Wadgassen Besitz.
Am Nordrand des Holzlandes besaß das Kloster Eußertal das Gut „Loyben“, nach welchem noch heute der Lauberwald seinen Namen hat. Bei diesem Gut handelt es sich um den 905 Hektar großen Lauberwald westlich von Johanniskreuz, in welchem die Moosalb entspringt. Diesen Wald schenkte- vermutlich im Sommer des Jahres 1174- Graf Ludwig der Jüngere von Saarwerden dem Abte und den Brüdern dieses Klosters. Bei dieser Schenkung finden wir übrigens Kaiser Friedrich I. Barbarossa als Zeugen, eine Urkunde wurde jedoch erst im Jahre 1179 ausgestellt. In der Geschichte des Holzlandes finden wir einige Wüstungen (untergegangene Dörfer).
Der Forstmeister Kurt Aderhold, der einer der besten Kenner der Holzlandwälder war, schrieb in seinen „Anmerkungen zur Vellmannnschen Beforschung“ über das verhältnis des Menschen zum Wald folgendes:
„Das Leben der Menschen im Wald war gestuft. Als Sammler von Früchten und als Jäger störte er das Gleichgewicht des Naturwaldes kaum. Erst als er seßhaft wurde, begann der Kampf mit Feuer, Axt und Rodehaue und später mit der Säge gegen den Wald, der damit seinen natürlichen Aufbau mehr und mehr verlor. Die Staatsverwaltungen waren sich bereits lange vor 1600 bewusst, das der Einschlag von Hölzern zum Bauen, Brennen, Verkohlen, Aschebrennen, zur Lohrinde- und Harzgewinnung neben unzäligen anderen Nutzungen nicht ungemessenen fortgeführt werden konnte und dass ohne Hege und Pflege, ohne Schonung und Schutz kein dauernder Fruchtgenuss, ohne den Kreislauf des Aufbaues, der Erziehung und schließlich der Ernte keine Nachhaltige Erzeugung mehr möglich war.
Alle Beforschungen und Waldordnungen früherer Zeit dienten daher der Verbesserung des Waldzustandes und damit der Erhöhung der Holzerzeugung. Der Durchführung der Verordnungen waren damals Grenzen gesetzt. In den Waldgebieten fehlten vorgebildete Forstleute, und die Zuverlässigkeit der übrigen Bediensteten ließ oft sehr zu wünschen übrig“.

Über das Aussehen der Holzlandwäldereien zu Beginn des 30jährigen Krieges gibt es eine alte Waldbeschreibung, die bekannte „Velmannsche Waldbeforschung“ aus dem Jahre 1600,sie gibt in aller Ausführlichkeit Aufschluss. Die bestockung des Holzlandes- so ist daraus zu entnehmen- bestand zur Zeit des 30jährigen Krieges hauptsächlich aus lichten Laubholzmischwäldern, die mit zahlreichen, durch menschliche Eingriffe geschaffenen Lücken, Blößen und verwilderten Flächen, durchsetzt waren, auf denen Ginster, Heide, Birken, Espe und Kiefernanflüge wuchsen.
Die natürliche Verjüngung der Eichen- und Buchenhochwaldbestände war im Holzland dadurch erschwert, dass der vom Landesherrn geschützte Bestand an Rot-, Reh- und Schwarzwild und die in die Waldungen eingetriebenen Schweineherden (Schmalzweide) die Eicheln und Bucheln aufnahmen. Die wenigen zur Entwicklung kommenden Eichen und Buchenpflanzen und die Verjüngung der übrigen Laubhölzer und Kiefern fielen den gemischten herden von Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen (Rauhweide) und dem Schalenwild zum Opfer. Die einzige Beschränkung dieses dem Wald nachhaltige Schäden zufügenden Weidestriches scheint eine im Fischbacher Vertrag (Absatz VIII) von 1692 aufgeführte Verordnung darzustellen, die besagt.... „dass ein jeder, welcher Rindvieh zu halten vermag, seine geißen unverzüglich abschaffen und künftig keine mehr annehmen, denjenigen aber so armuth halber rindvieh zu halten unmöglich aus meist zwo geißen und nit drüber zu halten erlaubt und gestattet werden solten...“ Diese Anordnung war ein Versuch, die großen Weideschäden im Holzland zu mildern, wenn auch nicht zu verhindern.

Wenige Jahrzehnte nach Velmanns Beforschung vernichtete der 30jährige Krieg die von den Siedlern unter schweren Opfern geschaffene Kultur. Das sinnlose Morden und Töten das die Menschen überkommen hatte, bedeutete aber für die Wälder eine gewisse Zeit der Ruhe, der Erholung und des ungestörten Wachstums. Die Holznutzungen nahmen drastisch ab, die viehherden waren fast gänzlich verschwunden und das sich ungehindert vermehrende Raubwild hielt die Wildbestände im natürlichen Gleichgewicht. Im Schutze der lichten oft, aus forstlicher Sicht- schlecht geformte Laubbestände, verjüngten den Wald auf natürliche Art. Nach dem Krieg setzte nur sehr langsam eine neue Wald- und Siedlungskultur ein.







Die Gefälle der Kurpfalz:
Landesherr war der Kurfürst und als solcher bezog er, nach dem Weistum von 1617 von jedem Hausgesäß, was bedeutet, von jeder Familie mit eigener Feuerstelle, ein halb Malter Hafer und ein Fastnachtshuhn (muss an Fasnacht geliefert werden). Desweiteren das Schafft- und Manngeld, hiermitt bezeichnete man die herkömmlichen Heiratsgebühren.
Die kurfürstliche Pfalz hatte auch wie man dem „Saal- und Lagerbuch des Oberamtes Lautern“ entnehmen können: „in dieser Pflege, die hohe Obrigkeit, Gebott und Verbott, samt allen derselben anhängigen Gerechtigkeiten“, die 1617 folgend festgehalten wurden:


Schatzung: ist das Recht Steuern auszuschreiben.
Zoll: Zollstationen befanden sich in Steinalben, Schopp und an der Geiselberger Mühle. Hier stand
einst die untergegangene Siedlung Hertlingsweiler.
Geleit: das Geleitgeld wurde bezahlt für die Sicherheit der Personen auf den Geleitstrassen.
Ungeld: eigentlich Ohmgeld, dies ist der Oktroy auf Wein.
Weinschank: betraf das Recht der Konzessionserteilung zum Betrieb einer Gaststätte.
Beet (Leibbede): die Kopfsteuer der Untertanen.
Folge, Reiß, Musterung: Heeresfolge, Kriegsdienst, Anwerbung.
Besetzung des Proviants: Beschlagnahme der vorhandenen Vorräte im Kriegsfall.
Leibeigenschaft: die damalige Untertänigkeit.
Inventation: Inventaraufnahme in Todesfällen.
Teilung: Vollzug der notariellen Geschäfte.
Wildfänge: Menschen ohne Heimstatt, Haushalt und Anhang.
Nachfolge: Zuständigkeitsrecht auf Kinder aus Ehen mit „Ausländern“.
Behäupter: Recht auf das beste Stück Vieh, Kleidung und Hausgerät bei Besitzveränderung, Tod
oder bei der Veräußerung der Habe.
Frevel, Bußgelder: stand eine Hälfte Kurpfalz die andere Pfalz-Zweibrücken zu.
Bastardfälle: uneheliche Kinder.
Ungemesssener Fron: Spann- und Treiberdienste bei der Jagd.
Maulvieh: Besteuerung der Maulesel.
Findlinge: Anspruch auf verirrtes oder herrenloses Vieh.
Angriff der mißtheidigen Personen: die Verhaftung von Rechtsbrechern.
Hals-und Beingericht: Todesstrafe.
Hoher u.niederer Wildbann: Jagdgerechtigkeit.
Fischen in den Bächen: Fischjagd.
Beholzung und Daubenmachung: Holzeinschlag und Fassdaubenherstellung.

Abgaben an Pfalz-Zweibrücken:
Die wichtigsten und einträchtigsten Steuern bezog um 1617 nicht der Kurfürst, sondern der Herzog von Pflaz-Zweibrücken als Rechtsnachfolger des Kloster Hornbachs.
Der große Zehnt: der zehnte Teil der Hafer-und Kornernte.
Der kleine Zehnt (Krautzehnt): Viehfutter, Gartenfrüchte, Obst, Rüben, Gemüsse usw. Ein Anteil
hiervon erhielt der Pfarrer von Waldfischbach.
Der Fleischzehnt (Blutzehnt): jeweils und jährlich der zehnte Teil des Viehbestandes.

Der herzog übte auch die Patronatsrechte aus, also die Wahl des Pfarrers und die Besetzung der Pfarrstelle. Zudem stand ihm „mit und neben des Kurfürsten Schultheiß“, die Einsetzung der gerichtsschöffen zu, die demgemäß beiden Herrschaften schwören mussten.
Zu den herzoglichen Gefällen zählte auch die Hälfte der Frevel- und Bußgelder, welche als besonders einträgliche quellen galten, sowie die Anordnung von „Gesteige, Aich, Maß und Gewicht“.

Die traditionellen Rechte der Holzlandbauern.

Nicht nur die Pflichten sondern auch die Rechte der Bauern und Siedler des Gerichts Fischbach sind im Weistum von 1617 festgehalten. Wir lesen dort: „Nicht weniger ist das Kloster Hornbach denen, Unterthanen auf ihre zuvor geschehene Ansuchung und des Klosters Meyers oder Waldförsters Anweisung die Nothdurft an Bauholz wie von Alters her geschehen zu geben und das ganze Jahr über in des KlostersWäldern die Rauh- und Schmalzweide zu gestatten schuldig...
Wenn es im Hornbacher Wald, der dem Kloster (später Pfalz-Zweibrücken) unmittelbar gehörte, ein „Volläckern“ gab, damit ist gemeint, wenn Buchen- und Eichen gleichzeitig reiche Früchte trugen, konnten die Untertanen auch dorthin ihre Schweine treiben, mussten hierfür aber dem Herzog für jedes gemästete Schwein 4 Pfennige oder auch 8 Heller zahlen. Ernst Bilfinger berichtet das auf diese Weise im Jahre 1604, einem besonders gutem Eckerichjahr 1025 Schweine aus den 6 Holzlandgemeinden in den Hornbacher Wald getrieben wurden.
Andere Waldrechte der Holzlandbauern bezogen sich auf die Nutzung von, Reiserholz, totem Stockholz, Raff- und Leseholz sowie Streuwerk. Das Jagdrecht in diesen Waldungen stand dem Kurfürsten und beschränkt auch dem Herzog zu. Nur in einem einzigen Bezirk, in dem forstlich und jagdlich fast unbedeutetenden Gebiet „Langdell“ durften auch die Untertanen die Jagd neben den beiden Fürsten ausüben.


Fremde Lehen und Besitztümer im Holzland.
Das „Saal- und Lagerbuch des Oberamtes Lautern“ von 1601 von dem nur noch Kopien aber kein Original mehr existiert, da es im 2.Weltkrieg verloren gegangen ist gab auch Auskunft darüber, welche weltlichen und geistlichen Herrschaften aus der Nachbarschaft des Holzland Besitztümer und Lehen hatten, oder, wie es wörtlich heißt „nachfolgende Herrn von Adel an Hubzinßen und anderen gefällen deßgleichen an güthern als äckern, Wißen, Wäldern und Wilderungen darin liegen und davon jährlich zu erheben haben, wie unterschiedlich folget“.



Besitztümer:
Die Flersheimer (Flörsheimer) Herren der nahe gelegenen burg Wilenstein bei Trippstadt, besaßen den Haderwald (gehört heute zu Trippstadt), südlich vom Karlstal gelegen. Graf Sebastian von Falckenstein besaß die Moßerwiesen und den Moßerwald (Meiserwald und Meisertal) im oberen Moosalbtal. Das Kloster Wadgassen besaß einen Wald, den Bitscher Dingelsberg genannt (Dinkelsberg in der Gemarkung Heltersberg.

Schopp: Reinhard von Sickingen, die Comenturei Einsiedel (Einsiedlerhof) und etliche Sickinger Untertanen zu Mittelbrunn bekamen je 5 Malter Hafer und von jedem Einwohner sechs Pfennige für ein Huhn. Die flersheimer erhielten je Hausgesäß 7 Pfennige.

Schmalenberg: Den Flersheimern fielen in Schmalenberg 7 Simmer Korn und 7 Schilling zu. Das Kloster Hornbach hatte dort 24 Simmer Korn und 24 Schilling zugute.

Heltersberg: Die „Juncker von Honecken“ (Hohenecken), die hier zeitweise mit dem Büchelgut und den Wilredal-Huben ein großes aus Wald, Wilderungsland und Feldern bestehendes Lehen hatten, erhielten als Zins 11 Simmer Korn, 10 Simmer Hafer und 10 Schilling, 7 Heller. Das Kloster Hornbach bekam 8 Simmer Korn und 8 Schilling. Die Hanauischen Erben durften 12 Simmer Hafer und 8 Schilling fordern. Die Flersheimer erhielten 10 Schilling.

Geiselberg: Die Grafen von Hanau erhielten 12 Simmer Hafer und 7 Schilling. Die Flersheimer bekamen 19 Schilling. Die Flersheimer durften auch von jedem der 27 Tiefenthaler Huber, der eine Fuhr hatte, anderthalb Malter Hafer und ein Huhn fordern, von jedem, der kein Gespann hatte, nur einen halben Malter Hafer.

Steinalben: Die Flersheimer bekamen je Hausgesäß einen Schillling jährlich. Die Hanauer hatten 9 Simmer Hafer und 4 Schilling, 8 Pfennig zugute. Die Grafen von Sickingen erhielten 2 Schilling.

Waldfischbach: Das Kloster Hornbach konnte 4 Malter Korn und 2 Schilling einnehmen.

Für die Weid,- Holz- und Eckernrechte in einzelnen Waldungen hatten die Bewohner des Gerichts- so lesen wir im „Verzeichnis aller Wälder des Ambzs lautern“ von 1579- in ähnlicher Weise Abgaben zu entrichten, wobei neben Getreide- und Geldgefällen für die weidenutzung auch Zinsen in der Art von „Käslaibern“ erhoben wurden.









Lit. Hinweise:
Friedländer, Leo: Die Hembachgemeinde.
Lamprecht, Karl: Deutsche Geschichte.
Widder, J.: Geogr. Historische Beschreibung der Kurpfalz. 1774.
Ernst Bilfinger: Das Holzland vor 300 Jahren und jetzt.
Ernst Christmann: Dorfuntergang und Wiederaufbau im Oberamt Lautern.
Pöhlmann-Doll: Regesten der Grafen von Zweibrücken. Speyer 1962.
Gerber Fr.: Urkunde zur Geschichte des Holzlandes, besonders der dortigen Waldberechtigung.
PfGBI. S. 10-12.
Daniel Häberle: Alte Strassen und Wege in der Pfalz.
Vellmann Ph.: Beforschung des Lauberwaldes.
Vellmann Ph.: Beforschung des ehemaligen Gerichtes Waldfischbach. Hg. Ernst Bilfinger.
Albert Zink: Pfälzische Dorfbilder: Schopp. Pfälzer Feierowend Jg. 1961.
Kurt Aderhold: Anmerkungen zur Vellmannschen Beforschung des Holzlandes.
Walter Brückner: Die Waldmark des Holzlandes im 17. Jahrhundert. Heimatkalender Pirmasens.
Walter B rückner: Hoheitsrechte und Feudallasten im Holzland um 1600. Heimatkalender. PS.
Staatsarchiv Speyer: Akte Kurpfalz 278,P. 278, 49-56.
Heinz Friedel: Schopp.
A. Doll: Kloster Hornbach und Königshof Lautern. Pfälz.Heimat 4. 1953.
A.Doll: Beobachtungen zu den Anfängen des Zisterzienserklosters Eußertal und zur
Entwicklung der Haingeraiden. Mittt.d. Hist.V.d.Pfalz. Bd.68. 1970.


hukwa

Sonntag, 15. Januar 2017

Der Landauer Weg in Trippstadt

In Trippstadt gibt es eine Strasse die Landauer Weg heißt. Wie der Name aussagt führte dieser Weg einst nach Landau. Von Kaiserslautern kommend führte einst eine alte Geleitstrasse nach Landau. Diese Strassenverbindung die umgekehrt von Landau über Albersweiler, Eußertal, „Hochstett“ Hochstätten), „Tribstatt“ (Trippstadt) und „Honeck“ (Hohenecken) nach „Kayserslautern“ führte ist in einigen alten Urkunden benannt. In der Dorfchronik von Albersweiler kann man lesen, dass die Gründung des Kloster Eußertal in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts an dieser Strasse erfolgte.
Das Kloster Eußertal hatte im Lauberwald der zu Trippstadt gehört bereits im 12. Jahrhundert Eigentum. Mit Sicherheit kamen die Mönche wenn sie den Lauberwald aufsuchten über diese Strasse nach Trippstadt. In Trippstadt erfolgte eine weitere Abzweigung nach Kaiserslautern. Über Hohenecken führte die alte Geleitstrasse über den Einsiedlerhof (Deutschordenskomturei mit Hospital und Herberge) nach Kaiserslautern. In diese alte Geleitstrassse mündeten wieder eine Reihe von anderen Strassen und Wege ein, die vor allem für den Handel im Mittelalter wichtig waren. Unter anderem ein Weg von der alten Wüstung im Mosisbruch der in direkter Verbindung nach Trippstadt führte. Das Mosisbruch liegt zwei Kilometer nördlich von Hofstätten. Beide Ansiedlungen waren durch einen alten Weg verbunden. Dieser Weg ist in einem Plan von 1730 , der sich im landesarchiv von speyer befindet, als Weg von Hofstätten nach Trippstadt eingezeichnet. Von Hofstätten führte nach diesem Plan in südöstliche Richtung ein Weg nach Eußertal, in südlicher Richtung nach Annweiler und in westlicher Richtung zur Falkenburg und nach Merzalben. Auf diesem Weg ritten die Hohenecker wohl in der Zeit als sie die Reichskleinodien auf dem Trifels verwalteten. Ebenso ritt hier Wenz vom Berg Reichsministerialer vom Trifels nach Lautern wenn er dort urkundete.
Schon ernst Bilfinger brachte die Wegstrecke über die Schächerdell, den Mosisberg über Hofstätten, hinab ins Wellbachtal und die Steige wieder hinauf zum Taubensuhl, mit der 1369 als Gaustrasse genannten Hochstrasse in Verbindung.

Lit. Hinweise:

Landesarchiv Speyer. Best.B2 Nr.1393/4
G. Biundo: Annweiler Geschichte einer alten Reichstadt.
W. Abel: Die Wüstungen des ausgehenden Mittelalters.
Heintz: Verschollene pfälzische Ortsnamen. In Mitt.d.hist.V.d.Pfalz 1875; S.106. 

hukwa




Freitag, 13. Januar 2017

Ein verlassenes Dorf und eine vergessene Burg

Zwischen der einstigen Bergmannssiedlung Erzhütten und dem Dorf Erfenbach liegt der Kohlberg der zur Erfenbacher Gemarkung gehört. Hier stand im 12.Jahrhundert das dorf Kollenbach. Wenig weiß man über diese einstige Siedlung. Im Jahre 1323 wurden Erfenbach, Siegelbach und Kollenbach in einer alten Urkunde gemeinsam erwähnt. Die Gründe der Aufgabe dieses ehemaligen Dorfes im Reichswald könnte eine Pestepedemie gewesen sein. Vielleicht lag der Grund auch in der sich veränderten Waldwirtschaft und der damit verbundenen Aufgabe der Waldweide. Die verminderten Viehbestände führten zu Düngerausfall dadurch gingen die Erträge der Äcker zurück. Der Name Kollenbach später Kohlbach leitet sich von Kohlberg ab, so heißt der berg noch heute auf dem die alte Siedlung stand.
Mit größter Wahrscheinlichkeit hatte zuerst ein Köhler dort seine Hütte, denn Kohlberg leitet sich von „Kohlen“ ab, also eine Stelle an der Holzkohle hergestellt wurde. Nacheinander zogen andere Menschen auf den Berg so entstand wohl die Siedlung.
Wie die Dörfer, Erfenbach, Siegelbach und Stockborn, die in der Nachbarschaft liegen, gehörte Kollenbach zum Besitz der Ritter von Hohenecken, dieses Geschlecht stellte lange Zeit die Schultheißen von Lautern.
Die „Hohenecker“ besaßen in Erfenbach eine Burg die Heute ebenso verschwunden ist wie das Dorf Kollenbach. Dass es diese Burg einmal gab davon zeugen einige sehr alte Urkunden.
Es ist durchaus möglich dass diese Burg die den Namen Huneburg hatte, schon vor Erbauung der Burg Hohenecken (etwa 1160) vorhanden war und sich ursprünglich im Besitz der Grafen von Saarbrücken befand, zumal aus anderen alten Urkunden hervorgeht, das diese mit den „Hoheneckern“ verwandt waren.
Die nachstehenden Auszüge aus den alten Urkunden können als Nachweis für den Bestand der huneburg noch im 14. Jahrhundert angeführt werden.

12.März 1372.
Reyner von Hohenecken bekennt, dass seine Differenzen mit dem Grafen von Saarbrücken beigelegt sind und verspricht ihm und seinen Leuten drei Jahre nacheinander seine Burgen Hohenecken und Huneburg zu öffnen.

3.August 1401. Heidelberg.
Reinhart von hohenecken erhält als Reichslehen von König Rupprecht „Honeck das Haus und das gericht zu Honeck und zum Espenstege; item die halbe Bach zum Espenstege und Vorunde (Vronau= Breitenau) onweig Wag (Woog) und das Lichte Bruch (Einsiedlerhof) und den kleinen Zoll zu Lautern und das Geleit bei Lautern und die armen Leute (Leibeigene) die da heißen des Reichs Leute und einen Born liegt zwischen Lautern und Hohenecken und heißt der Lauterborn und Himburg das Haus mit Zugehör und ein Burglehen zu Lautern, Haus und Hof.
In einer alten Ausgabe der „Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz“ kann man folgendes lesen:
Himburg und Huneburg wahrscheinlich nur verschiedene Namen Für die selbe Burg. Als Reinhart von Hoheneck mit dem Grafen Johann II. von Saarbrücken eine unglückliche fehde geführt hatte, war er 1372 genöthigt, dem Grafen seine Burgen Hoheneck und huneburg auf drei jahre zu öffnen
(Öffnungsrecht= die Burg im Kriegsfall zu öffnen).
Zu dem erwähnten Besitz der Huneburg sind auch die damaligen Erfenbacher Waldungen zu rechnen.

hukwa

Sonntag, 8. Januar 2017

Ein Wanderer ist zu ehren

Wanderer! Ich liebe diese Bezeichnung. Ein Wanderer ist zu ehren. Sein Beruf das beste Sinnbild unseres Lebens. Von einem ort, aufbrechen, unterwegs zu einem anderen, das ist die Geschichte eines jeden von uns.
Thoreau

Über Geschichtsforschung

Die Aufgabe des Heimatforschers ist zu Sammeln und zu bewahren. Forschung und Quelllenstudium zu betreiben. Der heimatkundliche Geschichtsforscher trägt somit zur Pflege des historischen Bewusstseins bei, auch bei Menschen die selbst keine Geschichtsforschung betreiben.
In der Geschichtsforschung begegnen wir immer wieder dem Geheimnis, dem Mysterium. jede neue Menschengeneration macht aufs Neue Geschichte, doch sie können sie weder nach Plan beherrschen, noch können sie das Schicksal lenken. Geschichte ist immer Fakt und somit wird die Beschäftigung mit der Geschichte zur Erfahrungswissenschaft. Sich mit Geschichte zu beschäftigen ist ein solides Geschäft aus dem der Geschichtsforscher immer einen geistigen Gewinn ziehen kann.
hukwa