Donnerstag, 30. Oktober 2014

Von alten Trippstadter Waldflurnamen und Waldnutzungsrechten

Die Flurnamen verbinden die Menschen der Gegenwart mit der Vergangenheit, sie geben uns Kunde über die Siedlungsvorgänge, über die landwirtschaftliche Bebauung des Bodens sowie über das gesamt kulturelle Leben unserer Vorfahren. Manche dieser Flurnamen erinnern an alte Besitzverhältnisse, an längst vergessene Rechtsbräuche aber auch an ehemalige Waldberufe und Waldnutzungsrechte. Dem Kundigen der sie lesen kann geben sie ein lebendiges Bild der Vergangenheit.
Vor allem Heute wo vielerorts durch Landwirtschaft und Siedlungsbau ganze Ortsstrukturen verändert wurden deuten Flurnamen noch auf geschichtliche Zusammenhänge hin.

An die Tätigkeit von Daubenhauern, Köhlern, Glasbrenner und Pottaschsieder erinnern einige Flurnamen in der Waldlandschaft von Trippstadt. Die Pottasche verwendete man zur Glasherstellung, zur Düngung und zum Wäsche waschen; sie war das erste Waschmittel. Auch der Name Eschkopf bei Johanniskreuz erinnert an die Pottaschsiederei, er leitet sich von Asche her und nicht von Esche. Ein weiterer Flurname der an diese alte Tätigkeit erinnert ist das „Eschhebelerloch“ im Neuhöfertal. Die Bezeichnungen Glastal und Glashald am Schwanenberg ebenfalls im Neuhöfertal verraten uns das hier einmal eine Glashütte stand. Dabei handelte es sich um sogenannte Waldglashütten. Als Waldglas bezeichnete man durch Eisenoxide grünlich gefärbtes Pottascheglas, welches vom Mittelalter bis etwa ins 17. Jahrhundert hergestellt wurde.
Um Glas herzustellen benötigte man einen geeigneten Sand, denn man möglichst in der Nähe der Glashütte abbauen konnte. Geeignet war angeschwemmter verwitterter Sandstein in Bachbetten. Pottasche wurde dazu als Schmelzmittel verwendet.
Die Abteilung Harzofeneck zwischen Forsthaus Antonihof und Mölschbach weist auf einen Harzofen hin der hier einmal betrieben wurde. In solchen Öfen wurde aus Kiefernholz das Harz (Pech) herausgekocht.

Über die erste Nutzungen der Trippstadter Waldrechte erfahren wir einige aus dem Flörsheimer – Lagerbuch und aus dem Weistum von Wilenstein und Trippstadt.
Hier einige Ausschnitte aus dem Weistum:

  1. Der Wald, das Erbe genannt, steht den Herren von Flörsheim (Unterburg) zu.
  2. Wasser und Weide werden den beiden Herren der Ober- und Unterburg gemeinsam gewiesen zu gleichen Teilen.
  3. Beide Teile haben auch in den hohen Wäldern gemeinsam zu hagen und zu jagen. Niemand darf ohne Erlaubnis der Herren jagen oder fischen. Wird einer dabei ergriffen, muss er als Strafe 30 Schillinge Heller bezahlen.
  4. Eichen, die Bauholz liefern oder Eckerich tragen, dürfen von den Einwohnern nicht abgehauen oder gestümmelt oder gar nach auswärts verkauft werden, es sei den mit Genehmigung der Herrschaft.
  5. So sich Feuer in den Wäldern oder sonst erhebe, soll jeder schuldig sein herbeizulaufen und beim Löschen zu helfen. Tut er es nicht, soll er der Gemeinde ein halbviertel Wein zu vertrinken geben.
  6. Wenn in den Wäldern Eckerich vorhanden ist, darf jeder, der im Wilensteiner Gericht wohnt, soviel Schweine in den Ecker treiben als er auf seinem Mist gezogen hat. Doch ist dem Herrn der Oberburg (den Grafen von Falkenstein) der Dehm zu entrichten, nämlich von jedem Schwein sechs Pfennig und ein Heller, wovon der Förster den Heller erhält. Der fremde Schweine eintreiben will, muss die selbe Gebühr bezahlen wie auswärtige.
  7. Wer im Gebiet „Drippstadt“ bauen will, dem soll seine Herrschaft, auf deren Grund er baut, zwölf Stück Holz (Stämme) geben.
  8. Ein jeglicher armer Mann (Einwohner), der zu „Drippstadt“ seßhaft ist, hat Macht in den Wäldern der Herrn der Oberburg und der Flörsheimer ziemlich (ausreichend) Holz zu hauen für Wagen und Pfluggeschirr und auch um sein Haus und Garten zu machen. Doch vorher muss er dem jeweiligen Amtmann Bescheid geben, der ihm die stelle angibt, wo er hauen soll. Als Brennholz dürfen Windfälle und Taubholz aus den Wäldern entnommen werden.

Im Jahre 1600 fertigte der kurpfälzische Forstmeister Philipp Velmann von mehreren Waldungen, die an die Herrschaft Wilenstein angrenzen, sogenannte „Waldbeforschungen“. Darin beschreibt er die Grenzsteine, die Grenzbäume, die auch Lach- oder Lochbäume genannt wurden, denn sie waren mit einer Lache gekennzeichnet. Des weiteren schrieb er über die Jagd- und Fischereiverhältnisse sowie über die Baumarten und ihren Standort. Die „Beforschung“ zum Beispiel des Lauberwaldes ist recht kurz gehalten. Aus diesen Aufzeichnungen lässt sich entnehmen dass in diesem Wald die Eiche gut verbreitet war. Es werden 13 Eichen- doch nur 2 Buchen – Lochbäume erwähnt. Von zwei Stellen am Steinberg und am Pferdsgarten, schreibt er, das dort Auerhähne balzen.
Der Flurname Pferdsgarten geht auf ein altes Gestüt zurück. Ebenso der Name Stüterwald.
Für jeden Heimatforscher sind Flurnamen eine geschichtliche Fundgrube.

hukwa




Lit. Hinweise:
Weistum von Wilenstein und Trippstadt. Staatsarchiv Speyer Abt. Falkenstein St. 107, Seite 118f.

Ernst Bilfinger: Johanniskreuz eine Waldgeschichte.

Ernst Christmann: Pfälzische Glashütten der alten Zeit.

Erich Bauer: An der Wiege der deutschen Forstwissenschaft.

Ernst Bilfinger: Das Holzland.

Julius Wilde: Kulturgeschichte der rheinpfälzischen Baumwelt und ihrer Naturdenkmale.

Hans Wagner: Alte Waldberufe.

Alte Waldprotokolle aus dem Privatarchiv von Herrn Geißenbauer, Mannheim.