Die Flurnamen verbinden die Menschen
der Gegenwart mit der Vergangenheit, sie geben uns Kunde über die
Siedlungsvorgänge, über die landwirtschaftliche Bebauung des Bodens
sowie über das gesamt kulturelle Leben unserer Vorfahren. Manche
dieser Flurnamen erinnern an alte Besitzverhältnisse, an längst
vergessene Rechtsbräuche aber auch an ehemalige Waldberufe und
Waldnutzungsrechte. Dem Kundigen der sie lesen kann geben sie ein
lebendiges Bild der Vergangenheit.
Vor allem Heute wo vielerorts durch
Landwirtschaft und Siedlungsbau ganze Ortsstrukturen verändert
wurden deuten Flurnamen noch auf geschichtliche Zusammenhänge hin.
An die Tätigkeit von Daubenhauern,
Köhlern, Glasbrenner und Pottaschsieder erinnern einige Flurnamen in
der Waldlandschaft von Trippstadt. Die Pottasche verwendete man zur
Glasherstellung, zur Düngung und zum Wäsche waschen; sie war das
erste Waschmittel. Auch der Name Eschkopf bei Johanniskreuz erinnert
an die Pottaschsiederei, er leitet sich von Asche her und nicht von
Esche. Ein weiterer Flurname der an diese alte Tätigkeit erinnert
ist das „Eschhebelerloch“ im Neuhöfertal. Die Bezeichnungen
Glastal und Glashald am Schwanenberg ebenfalls im Neuhöfertal
verraten uns das hier einmal eine Glashütte stand. Dabei handelte es
sich um sogenannte Waldglashütten. Als Waldglas bezeichnete man
durch Eisenoxide grünlich gefärbtes Pottascheglas, welches vom
Mittelalter bis etwa ins 17. Jahrhundert hergestellt wurde.
Um Glas herzustellen benötigte man
einen geeigneten Sand, denn man möglichst in der Nähe der Glashütte
abbauen konnte. Geeignet war angeschwemmter verwitterter Sandstein in
Bachbetten. Pottasche wurde dazu als Schmelzmittel verwendet.
Die Abteilung Harzofeneck zwischen
Forsthaus Antonihof und Mölschbach weist auf einen Harzofen hin der
hier einmal betrieben wurde. In solchen Öfen wurde aus Kiefernholz
das Harz (Pech) herausgekocht.
Über die erste Nutzungen der
Trippstadter Waldrechte erfahren wir einige aus dem Flörsheimer –
Lagerbuch und aus dem Weistum von Wilenstein und Trippstadt.
Hier einige Ausschnitte aus dem
Weistum:
- Der Wald, das Erbe genannt, steht den Herren von Flörsheim (Unterburg) zu.
- Wasser und Weide werden den beiden Herren der Ober- und Unterburg gemeinsam gewiesen zu gleichen Teilen.
- Beide Teile haben auch in den hohen Wäldern gemeinsam zu hagen und zu jagen. Niemand darf ohne Erlaubnis der Herren jagen oder fischen. Wird einer dabei ergriffen, muss er als Strafe 30 Schillinge Heller bezahlen.
- Eichen, die Bauholz liefern oder Eckerich tragen, dürfen von den Einwohnern nicht abgehauen oder gestümmelt oder gar nach auswärts verkauft werden, es sei den mit Genehmigung der Herrschaft.
- So sich Feuer in den Wäldern oder sonst erhebe, soll jeder schuldig sein herbeizulaufen und beim Löschen zu helfen. Tut er es nicht, soll er der Gemeinde ein halbviertel Wein zu vertrinken geben.
- Wenn in den Wäldern Eckerich vorhanden ist, darf jeder, der im Wilensteiner Gericht wohnt, soviel Schweine in den Ecker treiben als er auf seinem Mist gezogen hat. Doch ist dem Herrn der Oberburg (den Grafen von Falkenstein) der Dehm zu entrichten, nämlich von jedem Schwein sechs Pfennig und ein Heller, wovon der Förster den Heller erhält. Der fremde Schweine eintreiben will, muss die selbe Gebühr bezahlen wie auswärtige.
- Wer im Gebiet „Drippstadt“ bauen will, dem soll seine Herrschaft, auf deren Grund er baut, zwölf Stück Holz (Stämme) geben.
- Ein jeglicher armer Mann (Einwohner), der zu „Drippstadt“ seßhaft ist, hat Macht in den Wäldern der Herrn der Oberburg und der Flörsheimer ziemlich (ausreichend) Holz zu hauen für Wagen und Pfluggeschirr und auch um sein Haus und Garten zu machen. Doch vorher muss er dem jeweiligen Amtmann Bescheid geben, der ihm die stelle angibt, wo er hauen soll. Als Brennholz dürfen Windfälle und Taubholz aus den Wäldern entnommen werden.
Im Jahre 1600 fertigte der
kurpfälzische Forstmeister Philipp Velmann von mehreren Waldungen,
die an die Herrschaft Wilenstein angrenzen, sogenannte
„Waldbeforschungen“. Darin beschreibt er die Grenzsteine, die
Grenzbäume, die auch Lach- oder Lochbäume genannt wurden, denn sie
waren mit einer Lache gekennzeichnet. Des weiteren schrieb er über
die Jagd- und Fischereiverhältnisse sowie über die Baumarten und
ihren Standort. Die „Beforschung“ zum Beispiel des Lauberwaldes
ist recht kurz gehalten. Aus diesen Aufzeichnungen lässt sich
entnehmen dass in diesem Wald die Eiche gut verbreitet war. Es werden
13 Eichen- doch nur 2 Buchen – Lochbäume erwähnt. Von zwei
Stellen am Steinberg und am Pferdsgarten, schreibt er, das dort
Auerhähne balzen.
Der Flurname Pferdsgarten geht auf ein
altes Gestüt zurück. Ebenso der Name Stüterwald.
Für jeden Heimatforscher sind
Flurnamen eine geschichtliche Fundgrube.
hukwa
Lit. Hinweise:
Weistum von Wilenstein und Trippstadt.
Staatsarchiv Speyer Abt. Falkenstein St. 107, Seite 118f.
Ernst Bilfinger: Johanniskreuz eine
Waldgeschichte.
Ernst Christmann: Pfälzische
Glashütten der alten Zeit.
Erich Bauer: An der Wiege der deutschen
Forstwissenschaft.
Ernst Bilfinger: Das Holzland.
Julius Wilde: Kulturgeschichte der
rheinpfälzischen Baumwelt und ihrer Naturdenkmale.
Hans Wagner: Alte Waldberufe.
Alte Waldprotokolle aus dem
Privatarchiv von Herrn Geißenbauer, Mannheim.