Mittwoch, 29. Mai 2013

Auf Du mit der Natur

Einst lebte der Mensch, ein Leben mit der Natur, vor allem aus der Natur. heute führt der Mensch ein Leben gegen die Natur!
Es ist an der Zeit dieses Verhältnis wieder zu unseren Gunsten zu verändern in dem wir zu jenem uralten Kreislauf Natur zurückkehren.
Wir müssen einfach wieder lernen das die Natur in ihrer Gesamtstruktur zyklisch ist und das dies ein fundamentales geistiges Prinzip darstellt dass auch in uns wirkt.
hukwa

Sonntag, 26. Mai 2013

Die Magie des Wanderns

Meditatives Wandern ist nichts anderes als Meditation im Gehen. Diese Technik ist nicht modern, sondern eigentlich schon recht alt. Die Zen Mönche Japans benutzten dafür den Ausdruck Kinhin und die Taoisten im alten China gebrauchten die Wörter WuWei dafür, was in etwas bedeutet – „Kein Handeln wider die Natur“. Ein buddhistischer Mönch sagte einmal: „das wahre Wunder besteht nicht darin, auf dem Wasser zu wandeln, sondern auf der Erde zu gehen“.
Ich habe meditatives Wandern viele Jahre geübt bevor ich mir erlaubte diese Technik an andere weiter zu geben! Und ich muss gestehen, ich übe immer noch!
Die meisten Menschen wissen gar nicht, dass sie viel mehr laufen als sie selbst annehmen, weil sie einfach nicht bewusst gehen!

Was ist also der Schwerpunkt beim meditativen Wandern?
Es ist unsere Aufmerksamkeit. Wenn unser Schwerpunkt in unserem Kopf liegt, dann schweifen wir ab. Wir sind nicht wachsam, nicht voll konzentriert auf den Augenblick! Verlagern wir unseren Schwerpunkt auf den Bauch, fällt er zusammen mit unserem körperlichen und unserem geistigen Schwerpunkt. Dann fällt unser Tun mit unseren Gedanken in einem Punkt zusammen. Dann leben wir im Moment, im momentanen Schritt.

Wie verlagere ich nun meinen Schwerpunkt?
Der menschliche Organismus lebt in einem natürlichen Spannungsbogen. Nach der Anspannung folgt die Entspannung, die Regenerierung und Erholung. Dieser natürliche Spannungsbogen ist bei vielen Menschen gestört, sie bleiben im Spannungsbereich, in einer Dauerspannung. Die notwendige Erholung und Regeneration des Organismus, die zu einem ausgeglichenen Leben gehört, ist nicht mehr ausreichend gesichert. Der Mensch gerät dann aus seinem „Gleichgewicht“.
Körper, Geist und Seele stehen in keinem ausgewogenen Verhältnis mehr. Der Mensch funktioniert mehr, als das er lebt. Psyche (Seele) und Soma (Körper) sind eine untrennbare Einheit, die wechselseitig aufeinander reagiert.



Während des meditativen Wanderns passiert es fast „automatisch“, dass ich meinen Schwerpunkt verlagere, also das Psyche und Soma eine Einheit bilden. Ist dieser Augenblick eingetreten laufen wir regelrecht in eine spontane Ganzheit von Fühlen und Denken hinein, wir sind jetzt eins mit uns und der uns umgebenden Landschaft.
Das Ziel des meditativen Wanderns ist es also, einen Ruhepunkt in uns zu finden. In einer Gesellschaft, die ihr höchstes Ziel in einer übersteigerten Leistungserbringung sieht, die auf Kosten individueller Selbstverwirklichung geht, in der Konkurrenzdenken das Klima zwischen den Menschen bestimmt, kann das Individuum krank werden und damit eine ganze Gesellschaft. Übersteigertes Leistungsstreben, mitleidloses Konkurrenzverhalten, entfremdete Arbeit, gesundheitsgefährdende Arbeitsplatzsituationen, Zerstörung der Umwelt sind wahrlich keine Bedingungen für ein ganzheitliches Leben. Hier kann Meditation oder meditatives Wandern zu einer spirituellen Quelle der Harmonie werden.

Das Rezept des meditativen Wanderns:
Meditatives Wandern führt den Menschen also zur Ganzheit. Das Rezept ist die Übung. Meditatives Wandern führt den Menschen auch ins unbekannte Land der eigenen Seele. Christian Morgenstern schrieb einmal in sein Tagebuch: „Ich bin wie eine Brieftaube, die man vom Urquell der Dinge in ein fernes, fremdes Land getragen und dort freigelassen hat. Sie trachtet ihr ganzes Leben nach der einstigen Heimat, ruhlos durchmisst sie das Land nach allen Seiten. Und oft fällt sie zu Boden in ihrer großen Müdigkeit, und man kommt, hebt sie auf und pflegt sie und will sie ans Haus gewöhnen. Aber sobald sie die Flügel nur wieder fühlt, fliegt sie von neuem fort, auf die einzige Fahrt, die ihrer Sehnsucht genügt, die unvermeidliche Suche nach dem Ort ihres Ursprungs.“
Aus ähnlichem mysteriösen Inneren Drang gehen Menschen heute wieder auf Pilgerfahrten. Etwas zieht sie in seinen Bann. Sie möchten nicht zu Hause bleiben, obwohl die Kirche gleich nebenan ist. Sie suchen ein Heiligtum in weiter Ferne. Beim meditativen Wandern ist dieses Heiligtum allerdings nicht in der Ferne es befindet sich in unserem Innersten und wir finden es vor allem in der Natur die wir durchwandern.
hukwa

Mittwoch, 22. Mai 2013

Vom alten Wegerecht im Pfälzerwald

Im Heimatjahrbuch des Landkreises Kaiserslautern von 1984 beschreibt Lothar Keller den „Landauer Weg“ in Trippstadt als eine alte Verkehrsverbindung die von Landau über Albersweiler, Eußertal, Hochstett, „Tribstatt“ und „Hohneck“ nach „Kayserslautern“ führte. Keller bezieht sich in seinem Artikel auf Daniel Häberle der eine „Geleitstraße“ beschrieb die von der „Vorderpfalz direkt über die Höhen des Pfälzerwalds führte und nach dem Landauer Vertrag von 1612 diese von Germersheim durch Albersweiler auf Eußertal und Lautern zog“.
„Diese alte Straßenverbindung hat sich zwischen Eußertal und Johanniskreuz in Richtung Kaiserslautern, in ihrer Führung nochmals geändert, zumal man erst im späten Mittelalter Verkehrswege von den Höhen auch in die Täler verlegte“.
Was mich besonders an diesem Artikel interessiert hat war das Wort „Geleitstraße“. Denn: Wo eine Geleitstraße war, musste es auch ein Geleitrecht gegeben haben. Was ein solches Geleitrecht war darauf möchte ich hier ein wenig näher eingehen.
Ein Teil dieser mittelalterlichen Geleitstraßen ist zweifelsohne römischen Ursprungs. Es waren die Römer die große Heer- und Handelsstraßen anlegten. Aber im Mittelalter wurden auch neue Straßen angelegt.
Im hohen Mittelalter war das Geleitrecht Regalie, die aber im Spätmittelalter sich mehr und mehr von der sich bildenden Landesherrschaft in Anspruch genommen wurde, teils durch Übertragung als Lehen, teils aus eigenem Recht wahrgenommen. Durch das Statum in favorem principum – Statut zu Gunsten der Fürsten – wurde 1231 das Geleitrecht durch den König den Fürsten in Ihrem eigenen Territorium als Recht zugestanden. Gleichwohl kam es immer wieder zu Streiten, wem den ein konkretes Geleitrecht zustehe. Mit dem Reichstagsabschied von 1548, wurde das Geleitrecht den Landesherren endgültig übertragen, sie aber auch verpflichtet, die Sicherheit in ihrem Territorium zu gewährleisten. Das Geleitrecht war natürlich ein gutes Einkommen für die Landesherren, Straßen waren im Mittelalter also bares Geld wert.
Um die Verwaltungsmittelpunkte Kaiserslautern und Burg Trifels zu sichern wurden im 12/13 Jh. zahlreiche Reichsburgen erbaut. Diese Burgen mussten durch ein Weg- und Straßennetz miteinander verbunden werden. Diese Reichsburgen darunter Hohenecken, Wilenstein, Beilstein und Frankenstein in unserem Raum dienten neben militärischen Zwecken auch Verwaltungsaufgaben und wurden zu Zentren für die Anlage von neuen Siedlungen und Klöstern. Es war die große zeit der Burgenpolitik. Diese war ja nichts anderes als Macht und Herrschaftspolitik. Von jeder Burg aus sollte Herrschaft durchgesetzt werden. Die Anlage einer Burg bedeutete Fuß fassen einer Herrschaft oder Dynastie. Deshalb ist Burgenpolitik auch ein wesentliches Element beim Entstehen der Staatlichkeit im hohen und späten Mittelalter gewesen. Die Entstehung und Durchsetzung der Landesherrschaft und deren Ausbau zur Territorialhoheit sind untrennbar mit der Burgenpolitik verbunden. Die Träger dieser Burgenpolitik waren König, weltliche und geistliche Fürsten, geistliche Orden, Vasallen, Ministeralien und Burgmannen.
Die wichtigste Verbindung der Burgen und Klöster untereinander waren die wege und Straßen. Diese unterlagen wiederum besonderen Gesetzen und Rechten, nämlich dem Geleitrecht.
Beim Geleitrecht unterscheidet man ein „allgemeines Geleit“ welches einen jeden vor Unsicherheit und Schaden beschützt, und ein besonderes, welches wenn große Herren durch ein Land reisen ausgeübt wird. Zu den letzteren rechnete man auch das Geleit der Goldenen Bulle von 1536: zu dem alle Stände verpflichtet waren, in dem sie „nemlich die Churfürsten oder ihre Gesandten wann sie nach der Kaiserlichen Wahlstatt reisen“, um dort bei der Königswahl zugegen zu sein, schützten. Wichtiger allerdings war das allgemeine Geleit. Es „erstreckte sich selbiges auf alle Reisende, die es benöthigen“.
Durch das Gebiet unseres Landkreises, zieht die bedeutende West – Ost Verkehrsader, die schon im Mittelalter als „strata regia“ bekannt war. Diese Straße mit ihren Endpunkten in Metz und Mainz besaß als Heer- und Handelsstraße eine wichtige überregionale Bedeutung. Was schon daraus hervorgeht das allein im Zeitraum eines halben Jahrhunderts an dieser Straße in einem Abschnitt von knapp 60 Kilometern drei Klosterniederlassungen mit Hospitälern gegründet wurden, die für die Reisenden und Pilger zu sorgen hatten. So übertrugen 1212 die Grafen von Saarwerden dem Kloster Werschweiler ein Hospital in Vogelbach.
Das Geleitrecht in unserem Gebiet, vor allem im Oberamt Lautern oblag vor allem den Herren von Hohenecken, deren Bedeutung man nicht unterschätzen darf. Dieses Geschlecht stellte nicht nur auf Jahrzehnte die Schultheißen von Lautern sondern hatte auch für einige Zeit die Verwaltung des Trifels und somit der Reichskleinodien unter sich. Auch die Grafen von Leiningen hatten ein Teil des Geleitrechts unter sich.
Aus dem Jahre 1738, knapp 60 Jahre vor dem Ende des Geleitwesens überhaupt ist eine „Bestandsaufnahme“ des Geleits im Oberamt Lautern erhalten. Dieser Bericht gehört zu einer umfangreichen Zusammenstellung aller Geleitsgerechtsamen im gesamten kurpfälzischen Territorium. Die einzelnen Oberämter wurden in einem Schreiben vom 24. Mai 1738 von der Regierung i8n Mannheim aufgefordert, „besondere Protocolle... über alle vnd gelaiths auf – vnd abführungen...mit anmerkungen... von dem Gelaiths Directore vndt Reuthern... ad Registraturam Satrapialem“ zu hinterlegen.
Da ich bisher über das Geleitrecht im Mittelalter nur sporadisch fündig geworden bin gebe ich einmal wieder was das im Jahre 1735 erschienene „Universallexikon aller Wissenschaften und Künste“ von Johann Heinrich Zedler berichtet, schließlich ist dies ein zeitgenössischer Bericht über das Geleit. Dieses Werk beschäftigt sich eingehend mit allen „Staats-, Kriegs-, Rechts-, Polizey- und Haushaltungsgeschäften des Adels und Bürgerlichen Standes“. Zedler versteht unter Geleit „alles das was die hohe Landes Obrigkeit zu sicherer und bequemer Geleitung der im Lande Reisenden, sonderlich aber deren Handelsleute verordnen und schaffen muss, es geschehe nun mit Beschützung derer Straßen vor Raubung und Plackerey oder mit Erhaltung derer Straßen selbst, derer Brücke, derer Dämme..., dass man darauf mit Fahren und Wandeln...fortkommen kann.
Es gab auch Personen denen man kein Geleitrecht zusagte. Dazu gehören nach Zedler:

  1. die Landfahrer, Marck – Schreier, Singer und Reimensprecher, die sich der Artzney unterstehen und die mit keinem Grund gelernet.
  2. Welche im gemeinen Frieden im Reich Teutscher Nation in Religion und Profan Sachen brechen.
  3. Mörder, Straßen und Seeräuber.
  4. Zottirer (= Herumschlenderer), Herrenlose Knechte und Landläuffer.
  5. Starcke, gesunde und müßige Bettler.
  6. Die Zigeiner.
  7. Verlauffene Unterthanen.
  8. Müntzfälscher und deren Verhehler.
  9. Offenbare Feinde, Verräthrt, Kundschaffter und überläuffer, besonders wenn sie dem Türcken und anderen Reichsfeinden beyrätihg sind.
  10. Die Banniten (sic!) und Achter des Reichs.


Die Grenzen der Geleitstraßen sollten besonders gekennzeichnet sein, wie Zedler angibt. Geleitsteine „woraus zu sehen, wie weit solche Herrlichkeit (= Geleitrecht der Fürsten) gehet“, sollten von den benachbarten Geleitsherren gemeinsam gesetzt werden. Es waren dies meist „gewöhnliche steinerne Creutze, daran des Geleits – Herren Wappen samt der Jahreszahl und das Wort Geleit gehauen wird. Bisweilen setzte man in die Geleitsgränzen hohe Steine oder steinerne Säulen oder höltzerne Bild – Stöcke“. Im Oberamt Lautern wird ein solcher „Gräntzstein“ auf der Strasse von Alsenborn im Göllheimer Wald an der Nassau – Weilburgischen Territoriumsgrenze erwähnt, während zur Herrschaft Sickingen „ein Brückel bei Kinschbach“ die Geleitsgrenze bildete.
So kündet in Johanniskreuz das „Herr Johannes Kreuz“ von 1273 das die Wappen der Ritter von Hohenecken und Wilenstein trägt vom mittelalterlichen Geleitsrecht: Die Hohenecker hatten das einträgliche Straßengeleitsrecht hier inne, während die Wilensteiner hier Besitzungen hatten. Dieser Stein war Grenzstein und Geleitstein zugleich, auch kann man davon ausgehen dass viele sogenannter „Sühnekreuze“ eigentlich Geleitsteine sind. Wir werden noch anhand einiger Urkunden erfahren wie wichtig und ausführlich das Geleitrecht in unserer Region ausgeführt wurde.



Das Geleit selbst konnte auf zweierlei Arten ausgeführt werden. Das sogenannte „schriftliche Geleit“ wurde Reisenden während des ganzen Jahres erteilt, indem man ihnen einen „Geleitbrief“ ausstellte, der ihnen das Recht gab, durch das Land „mit Sicherheit zu reisen“. In den Zeiten der Franfurter Messe wurde den Kaufleuten das „lebendige oder persönliche Geleit“ durch herrschaftliche Diener gegeben. Die Stärke dieser Geleitmannschaften war zu gewissen Zeiten recht unterschiedlich. Waren es im Normalfall nur einige, meist berittene Mann, zu denen oftmals ein Trompeter gehörte, so erreichte ihre Zahl bei Unruhen und „Kriegsläufften“ manchmal die Hunderte grenze. Vor der Aufführung des Geleits musste der Geleitsherr dafür sorgen, dass die Straßen „vor Rauberey und Plagerey“ geschützt waren. Berittene Streifen mussten versuchen, die Gegenden der Geleitstraßen von Gesindel und Räubern zu säubern. Bei Überfällen wurden die Untertanen der umliegenden Dörfer durch Glockenläuten zusammengerufen, um die Sicherheit wieder herzustellen und die Räuber zu verfolgen. Von solchen Aktionen berichten die kurpfälzischen Akten des 17. und 18. Jahrhunderts mehrfach, denn der Geleitsherr musste für Verluste, die dem Reisenden unter seinem Geleit zustießen, Schadensersatz leisten. So unterbreitete im Jahr 1780 das Oberamt Oppenheim der Regierung in Mannheim den Vorschlag, ein Wäldchen, das Räubern immer wieder Unterschlupf bot, niederhauen zu lassen, um damit eine größere Sicherheit für die Geleitsführung zu erreichen.
Einem Bericht des Lauterer Oberamtes vom 11. Juni 1738 von den kurfürstlichen Beamten heyler und Diel nach Mannheim abgeschickt über die Geleitstrecke zur Frankfurter Fasten- und Herbstmesse entnehmen wir...“bishero exercirt worden seyen“, heißt es hier, dass „über das auf- und abführende Geleit jedesmahl besondere protocolla“ geführt werden mussten. Diese wurden nach dem Ende der Meßzeiten vom Geleitsdirektor unterschrieben und „ad registraturam Satrapialem“ geschickt und dort hinterlegt.
Die eigentliche Geleitstraße in unserem kurfürstlichen Oberamt ist die alte „strata regia“, die heutige Kaiserstraße. Sie begann am „Brückel hinder dem Sickingschen Dorff Kinschbach“. Hier wurden die Kaufleute und andere Reisende „von hochfreyherrlicher Sickingscher seithen“ übergeben, die sie ihrerseits an der westlichen Grenze des eigenen Territoriums von Pfalz – Zweibrücken empfangen hatten. Die Aufnahme in das kurpfälzische Geleit geschah unter der Vornahme bestimmter Zeremonien, wie uns aus den Berichten anderer Oberämter mitgeteilt ist, im Oberamt Lautern aber verschwiegen sind wohl weil man sie als Selbstverständlichkeit ansah. Das wichtigste aber war die Bezahlung einer bestimmten Summe, deren Höhe sich nach der Anzahl der Personen, nach ihrem mitgebrachten Handelsgut und nach der Art ihres „Verkehrsmittels“ richtete. Dieses Geleitsgeld ist nicht mit dem Zoll gleichzusetzen, es ist allerdings zu erwähnen, dass im 18. Jahrhundert der Unterschied zwischen beiden Abgaben oftmals unkenntlich wird und man vielfach von einem „Geleitzoll“ spricht.
Von der Brücke bei Kindsbach zieht die Kaufmannschaft unter dem Schutz der Geleitreiter nach Einsiedeln (Einsiedlerhof – Kaiserslautern). Auffallender Weise heißt es nun in der Beschreibung: „durch Einsiedel reitet man unten über den Damm nachher Ramstein vdn von dannen durch Kübelberg und so weiter forth biß an die Zweibrückischen Gräntzen zwischen Kübelberg und Waldmohr, allwo zwarn das Pfaltz – Zweybrücksche geleith nie erschienen. Nach solchem reuthet man auf Alßenborn und von dar weiters bis in die helft des gellheimer waldts zum Gräntzstein,... zurück durch Alßenborn und Lautern biß ahn das Brückel bey Kinschbach,, allwo den hochfreyherrlich sickingschen daß wider abführende geleith überlieffert wird. Anschließend ziehen die Geleitsmänner erneut durch Einsiedeln und von dort über den Damm nach Ramstein und Kübelberg, biß auf die Zweibrückische Gräntzen onweit Kübeberg, womit sich dan das geleith endigt“. Es ist nicht sonderlich schwer zu erraten, warum dieser Umweg von Einsiedeln nach Waldmohr benutzt wurde. Man wollte damit das Sickingsche Territorium „umbfahren“, um so wohl die Einnahmen des dortigen Geleits zu schmälern. Auf alten Karten ist dieser Weg noch eingetragen.
Eine bemerkenswerte Lauterer Einrichtung wird uns in dem Geleitsbericht noch überliefert. Nähert sich der Geleitsreiter des Oberamtes Lautern der Deutsch Orden Einsiedel, dann erhielten sie ein „Imbs vnd vor die Pferdt ein halbes Malter Habern“. Die Deutsch Ordens Knechte mussten ihnen die Tore öffnen nachdem die „Geleitesreuther zuforderst ein pistohlschuß“ abgefeuert hatten. Dieser Brauch beruhte auf einer alten Gerechtsame, die auf die Aufgabe der Deutschherren, Pilger und Reisende zu unterstützen, hinweist.
Im Lauterer Urkundenbuch herausgegeben von Martin Dolch und Michael Münch finden sich einige Urkunden über das Geleitrecht, Geleitbrief, Geleitschutz und Geleitgeld, eine davon sei hier wiedergegeben:
Lautern den 24. August 1334 (also ein Jahr nach dem Landfrieden von Kaiserslautern)

Die Brüder Simon (II.) und Eberhard (II.), Grafen von Zweibrücken und Herren zu Bitsch, verbinden sich Baldewin, Erzbischof von Trier und Pfleger der Stifte Mainz und Speyer, auf dessen Lebenszeit zu Hilfe und Dienst gegenüber jedermann, soweit es ihre Ehre zulässt, mit acht wohl bewaffneten Reitern, auf seine Kosten und gegen Schadenersatz. Bei Auseinandersetzungen mit Untertanen des Erzbischofs werden sie ihr Recht nur in einem Gericht aus ebenbürtigen Lehensmannen Baldewinns suchen. Sie werden nichts zum Schaden des Erzbischofs und der Seinen unternehmen und die Landstraßen und die Kaufleute schützen. Sie haben den gemeinen Landfrieden zu Lautern beschworen und wollen mit einem Kontigent von 10 Bewaffneten zu seiner Durchsetzung beitragen. Siegler: die Aussteller.
hukwa



Literaturverzeichnis:

Gebhard Weig: Das ius conducendi der Bischöfe zu Würzburg. Eine Studie zur Rechtsstruktur, politischer Funktion und Organisation des Geleitrechres. Würzburg 1970.
A. Neubauer: Regesten des Klosters Werschweiler. Speyer 1911 Nr. 28, 29
K. Schwingel: Die Bedeutung der Straße Metz – Mainz im Nassau – Saarbrückischen Reichsgeleit. In Geschichte und Landeskunde 1960.
Kurt Andermann: Ritter – Edelknechte – Amtleute Pfälzer Heimat 1985 Heft 1.
Karl Bosl: Die Reichsministerilität der Salier und Staufer...Wiesbaden 1978.
Ludwig Hans: Burgenpolitik und Herrschaft, untersucht an ostpfälzischen Beispielen des 13. Jahrhunderts. Pfälzer Heimat Heft 1. 1984
Rudolf Fendler: Über das kurpfälzische Geleitwesen im Oberamt Lautern. Heimatkalender des Landkreises KL. 1966.
Hubert Zintl: Johanniskreuz- Eine Forst- und Waldgeschichte 2006.

Das Trippstadter Schindelhaus

Holzschindeln gehören zu den ältesten und traditionsreichsten Baustoffen überhaupt. Schon bei den ersten Besiedelungen der waldreichen Gebiete Europas wurden gespaltene Holzschindeln zur Dacheindeckung verwendet. Da es noch keine Möglichkeit zur Befestigung gab, wurden die Schindeln auf die Dachkonstruktion gelegt und mit Latten und Steinen beschwert. Legschindeln wurden solche Holzschindeln genannt, die um einiges größer waren als die herkömmliche Wand- und Dachschindeln. Diese Schindelart wird heute noch in den Alpen verlegt.
Erst im Zeitalter der Industrialisierung bot sich durch die industrielle Herstellung von Nägeln vermehrt die Möglichkeit, Schindeln auch als Wandverkleidung zu verwenden. Zu dieser Zeit entstanden die verschiedensten Schindelformen.
Holzschindeln wurden damals ausschließlich mit der Hand gespalten. Der Grund war einfach der, dass durch Handspaltung die Faser des Holzes nicht so stark verletzt wurde und die Schindeln somit eine weitaus längere Lebensdauer hatten.

Noch heute können wir in Trippstadt an verschiedenen Häusern alte Holschindeln sehen, meist direkt am Giebel. Bei ganz wenigen Häusern ist die halbe Hausseite verschindelt, bei einem Haus sogar (Hauptstrasse Nr. 42….) eine ganze Seitenwand. Bei diesem Anwesen dürfte es sich um die älteste Holzschindelverkleidung im Pfälzerwald handeln.
Dass einst die meisten Häuser in Trippstadt mit Wandschindeln verkleidet waren, können wir in zahlreichen Büchern und alten Fotos überprüfen.
So schreibt Alfred Hans Kuby in „die protestantische Kirche in Trippstadt“…“während die Südwestwand nach Art der Gegend mit Holzschindeln verkleidet war…“. Wahrscheinlich war die protestantische Kirche die einzige Kirche die in Trippstadt, zum Teil, Wandschindeln hatte. Die katholische Kirche war nicht verschindelt auch die kleine Kapelle im Neuhöfertal nicht. Als dort im 18. Jh. das Nachbarhaus niederbrannte schmolz nur die Glocke, die Kapelle trug keine Brandschäden davon. Wären an ihren Außenwänden Schindeln gewesen, hätte das Feuer sich darauf übertragen.
August Becker berichtet uns in „Die Pfalz und die Pfälzer“ über seinen ersten Eindruck von Trippstadt. Er spricht von „grauen Brettern“, mit denen die Häuser verkleidet waren. Bei diesen Brettern handelt es sich um sogenannte „Wetterbretter“. In großen Teilen Deutschlands waren einst die Wetterseiten der Kirchen mit Holzbrettern verschalt.
Aber auch die ärmere Bevölkerung, die sich keine Holzschindeln leisten konnte, verschalte ihre Häuser mit Brettern. Dabei handelte es sich meist um sogenannte „Schwartenbretter“ also Erstabschnitte von Holzstämmen die günstig von Sägewerken verkauft wurden.
Obwohl Trippstadt von riesigen Waldungen umgeben war und ist, war das Holz sehr teuer da das meiste eingeschlagene Holz zur Herstellung von Holzkohle verwendet wurde, die dringend in der Trippstadter Eisenverhüttung benötigt wurde. Man verwendete zur Schindelherstellung damals vorwiegend sogenanntes Stockholz, also die untersten Abschnitte der Stämme die von den Schindelmachern aufgekauft wurden und mit denen sie in mühseliger Heimarbeit Holschindeln herstellten.
Es ist uns ein „Schindelunternehmer“ aus Trippstadt bekannt.
Johann Kallenbach geboren 1853, finden wir im Kaiserslauterer Gewerberegister von 1875 als Schindelmacher eingetragen. Er wohnte im „Häusje“ am Ertl.
Da in Trippstadt einige Schweizer Einwanderer ein neues Zuhause gefunden hatten ist nicht auszuschließen, dass es vor allem diese Zuwanderer waren, die im Nebengewerbe Schindeln herstellten.
Eine weitere Trippstadter Schindelmacher Familie war die Familie Bornträger, Friedrich Bornträger geb. 1805 in Trippstadt und Gustav Bornträger geb. 1834 in Trippstadt waren beide Schindelmacher.
Den wohl ältesten Nachweis über die Schindelproduktion in Trippstadt fand ich in den Rechnungsbüchern des Amtes Wilenstein von 1633.
1633 wurde auf Wilenstein nochmals ein größerer Bau errichtet. Ob es ein völliger Neubau war oder ob man einen alten Wohnbau abgerissen hatte und wieder neu aufführte, geht aus der Rechnung nicht hervor. Es war jedenfalls ein Fachwerkbau, denn der Zimmermann Jakob Decker aus Heltersberg hatte, den Lohnzahlungen nach zu urteilen, die meiste Arbeit. Das Holz wurde in den herrschaftlichen Wäldern geschlagen.: „1 Gulden 7 ½ Batzen seint verzehrt worden, alß das gehöltz zum Hauß Wilenstein ist gefelt (gefällt) worden“. Als der Akkord mit dem Zimmermann getroffen wurde, erhielt er 7 ½ Batzen zu „Weinkauff“. Später wurden ihm 13 Batzen bezahlt, „alß der Wercksatz zum hauß gelegt, den Zimmerleuthen vor zehrung“….
Der Dachdecker Reinhard Kraft aus Queidersbach erhielt 24 Gulden für seine Arbeit. … Als dann die letzte Schindel angenagelt war, erhielt „gerührter Schindeldecker“ 7 Batzen zu Spitzwein… Die Maurerarbeit wurde an den Trippstadter Steinmetz Martin Drexler vergeben.
Die 48 000 Schindelnägel bezog man aber nicht im nahen Kaiserslautern, sie wurden in Eischweiler (Thaleischweiler) gekauft; ebenso die Lattennägel. Erst als diese nicht mehr ausreichten, kaufte man weitere 800 bei einem Nagelschmied in Kaiserslautern.


Ein historisch besonders wertvolles Foto schickte mir Fridolin Heintz aus Elmstein zu. Es zeigt ein Haus in Appenthal das nicht nur mit Holschindeln verkleidet ist, sondern auch eine Dachdeckung (3lagig) mit Holzschindeln hat. Das in der Pfalz auch Dächer mit Holzschindeln gedeckt wurden, darüber konnte ich bisher keine Nachweise finden. Durch dieses Foto kann man nun davon ausgehen dass in der Region des Pfälzerwaldes, einige Häuser mit Holschindeln gedeckt waren.


Wenn man sich mit Holzschindeln, ihrer Herstellung und Produktion beschäftigt, ist es insgesamt wichtig auch einen Blick auf den Fachwerkbau der Pfalz zu werfen. Nach Verwendung der Baustoffe unterscheiden wir in der Pfalz drei Haustypen: das massive Steinhaus, den Fachwerkbau und die gemischte Bauweise. In Trippstadt finden wir bis ins 19. Jahrhundert neben einigen größeren Bürgerhäusern die sogenannte Einfirstanlage vor. Im Pfälzerwald, aber auch in den Dörfern der Haardt, sowie in den Ebenen wo Steinbrüche leicht zu erreichen waren, wurde seit Jahrhunderten auf steinernen Fundamenten das Erdgeschoss aus Bruchsteinen gemauert und das obere Geschoss in Fachwerk ausgeführt.

Die Ausführung des Untergeschosses aus massivem Sandstein, des Obergeschosses in Fachwerk dürfte bis etwas 1800 vorherrschend gewesen sein. Heute liegt das Fachwerk fast überall unter einer dicken Putzschicht verborgen.

Noch heute finden sich in Trippstadt einige dieser Häuser, dabei handelt es sich um das sogenannte Wohnstallhaus. Ein schlichtes Fachwerk ohne Zier auf massiven Sandstein aufgebaut. Meist führt eine Freitreppe zum Wohngeschoss. An den Wohn-Stall-Trakt ist meistens eine bescheidene Scheune angeschlossen. Also „alles unter einem Dach“. Der obere Teil dieser Häuser besteht also in der Regel aus Holz, Lehm und Stroh. Diese Fachwerkarbeiten wurden von Zimmerern durchgeführt. Dem Lehm und Strohgemisch wurde in der Regel noch Kuhmist zugeführt um eine bessere Bindekraft zu erreichen. Damit der Putz haften blieb, mussten die Hölzer (Fachwerk) mit Beilhieben bearbeitet werden.
Dieses „Oberfachwerk“ wurde dann zur Wetterseite hin mit Holzschindeln abgedeckt. Das Anbringen der Holzschindeln wurde ebenfalls von Zimmerleuten ausgeführt.
Ein weiterer typischer Trippstatder Haustyp ist das sogenannte „Mitteltennen - Einhaus“ . Dieser Haustyp, der im Untergeschoss Ställe, Futter- und Waschküche, und darüber, nur über eine Treppe erreichbar, Wohnräume birgt, ist im Neckarland weit verbreitet und als „gestelztes Bauernhaus“ bekannt. Da bei diesem Haustyp der Platz für einen größeren Vorhof meist fehlte, diente der enge Raum zwischen Haus und Straße einst zu allerhand Wirtschaftszwecken. In alter Zeit lag hier auch der Misthaufen. Lagen zwei Häuser eng beieinander entstand das sogenannte „Reihelchen“ (sprich: Reilche), jener schmale, lange Durchlass, der so oft in der Pfalz zwei ältere Häuser trennt und der sich auch in Trippstadt noch findet. Die Hausforschung spricht beim „gestelzten Bauernhaus“ auch vom „Einfeuerhaus“, um diesen Ausdruck näher zu erklären ist es interessant einmal einen Blick in das innere eines solchen Hauses zu werfen und somit auf die kulturgeschichtliche Entwicklung dieser Häuser: Von der Haustüre aus treten wir direkt in die Küche. Mag sie auch als kleiner und dunkler Raum erscheinen, war sie doch der Mittelpunkt des Hauses. Die „gute Stube“ gab es damals noch nicht. Die Küche war die Hauptfeuerstelle des Hauses und beheizte den umliegenden als Stube und Kammer dienenden Raum mit. Bei dieser Hausform bestand noch keine Trennung in Stuben Kammern und Küche. In Resten zeigt sich dies etwa darin, dass früher neben der Stube keine kleine Kammer lag, sondern ein einfacher abgetrennter Raum mit der Bettstatt, dem Alkoven. Erst in der weiteren kulturgeschichtlichen Entwicklung wird aus dem größeren und in die Stube vorgerückten Alkoven das separate Schlafzimmer nämlich als spätere Abspaltung vom Stubenraum.
Als Koch- und Heizstelle diente ein roher Herd. Diese aus Sandstein errichtete Feuerstelle hatte Ähnlichkeit mit einer Schmiedeesse. Hier brannte ganz offen das Feuer. Über dem Holzfeuer hing der große Eisentopf. Daneben gab es noch den Dreifuß der in die Glut gestellt wurde und dem Kochtopf einen Stand gab. Damals gab es beim einfachen Volk ausschließlich Eintopfgerichte. Die Einführung des geschlossenen Herdes im 19.Jh. kam einer Revolution gleich. Es konnte anders gekocht werden und das Kochgeschirr änderte sich. Die ersten „Ritschhäwwe“ kamen in Mode, also Töpfe die auf dem Herd hin und her geschoben wurden.





Zu bemerken ist auch noch, dass der Rat vieler Städte und Ortschaften bereits ab dem hohen Mittelalter den Bau von Fachwerken und Schindelfassaden zu bekämpfen versuchte. Hauptgrund war die Feuergefahr, die durch dramatische Brände ganze Ortschaften und Stadtteile einäscherten. Unzählige Erlasse forderten besonders in den Städten zumindest das Erdgeschoss in Massivbau anzufertigen.


hukwa



Lit. Verzeichnis:

Natur und Kultur: Das Biosphärenreservat Pfälzerwald. Herausgegeben 2008 von UNESCO- Biosphärenreservat „Pfälzerwald – Vosges du Nord“.
Franz Neumer: Aus den Rechnungsbüchern des Amtes Wilenstein; Heimatkalender des Landkreis Kaiserslautern 1973.
Fred Weinmann: der Fachwerkbau in der Pfalz: Jahrbuch zur Geschichte von Stadt und Landkreis Kaiserslautern, Bd. 24/25; 1986/87
Eisenhüttenmuseum Trippstadt- Sonderausstellung: Alte Waldberufe: Verschiedene Dokumente.
Kurt Knebel: Der Wilensteinerhof; Sonderheft der „Blätter zur Heimatgeschichte von Trippstadt.
August Becker: Die Pfalz und die Pfälzer.
Ludwig Schandein: Beiträge in Bavaria.
Opderbecke: Der Zimmermann.



Sonntag, 19. Mai 2013

Ich bevorzuge die Stille der Wälder

An einem solch wunderschön verregnetem Frühlingstag wie Heute fühle ich mich wie ein scheuer Waldvogel, der sich in ein lärmendes Dorf verirrt hat. Die Menschen können schon lange nicht mehr ohne Lärm leben, sie fürchten die Stille. In der Stille werden sie mit ihrem Selbst konfrontiert. In der Stille der Wälder kann ich mich mit meinem Selbst vereinen. Man darf diese banale Welt nicht zu nahe an sich heran kommen lassen. Die Abwässer dieser Gesellschaft verunreinigen den Geist des Menschen. Aber in der Stille der Wälder finden wir zu uns selbst zurück.
hukwa

Donnerstag, 16. Mai 2013

Karlstalschlucht im Abenddämmern

Wald voll schwarzer Erde
Holundergebüsch
Farngerank
an den Hängen wie schwarzes Eisen
steinerne Kuppen Blöcke Scheiben
im Abenddämmern gleichen sie riesenhaften Leibern
manchmal am Rand
wirr und kraus
ein einzelner Weißdornstrauch
wie Steinmeißel klingts vom Hochwald herab
des Schwarzspechts hämmern
verliert sich im wilden rauschenden Bach
im glutigen Abenddämmern.
hukwa

Donnerstag, 9. Mai 2013

Aufgewachsen in einem Baum

Ich, der ich in einem Baum aufgewachsen, hätte mancherlei zu erzählen, doch da ich viel erfuhr von der Stille, habe ich mancherlei zu verschweigen.
Pablo Neruda