Einst lebte der Mensch, ein Leben mit der Natur, vor allem aus der Natur. heute führt der Mensch ein Leben gegen die Natur!
Es ist an der Zeit dieses Verhältnis wieder zu unseren Gunsten zu verändern in dem wir zu jenem uralten Kreislauf Natur zurückkehren.
Wir müssen einfach wieder lernen das die Natur in ihrer Gesamtstruktur zyklisch ist und das dies ein fundamentales geistiges Prinzip darstellt dass auch in uns wirkt.
hukwa
Mittwoch, 29. Mai 2013
Sonntag, 26. Mai 2013
Die Magie des Wanderns
Meditatives
Wandern ist nichts anderes als Meditation im Gehen. Diese Technik ist
nicht modern, sondern eigentlich schon recht alt. Die Zen Mönche
Japans benutzten dafür den Ausdruck Kinhin und die Taoisten
im alten China gebrauchten die Wörter WuWei dafür, was in
etwas bedeutet – „Kein Handeln wider die Natur“. Ein
buddhistischer Mönch sagte einmal: „das wahre Wunder besteht nicht
darin, auf dem Wasser zu wandeln, sondern auf der Erde zu gehen“.
Ich
habe meditatives Wandern viele Jahre geübt bevor ich mir erlaubte
diese Technik an andere weiter zu geben! Und ich muss gestehen, ich
übe immer noch!
Die
meisten Menschen wissen gar nicht, dass sie viel mehr laufen als sie
selbst annehmen, weil sie einfach nicht bewusst gehen!
Was
ist also der Schwerpunkt beim meditativen Wandern?
Es ist
unsere Aufmerksamkeit. Wenn unser Schwerpunkt in unserem Kopf liegt,
dann schweifen wir ab. Wir sind nicht wachsam, nicht voll
konzentriert auf den Augenblick! Verlagern wir unseren Schwerpunkt
auf den Bauch, fällt er zusammen mit unserem körperlichen und
unserem geistigen Schwerpunkt. Dann fällt unser Tun mit unseren
Gedanken in einem Punkt zusammen. Dann leben wir im Moment, im
momentanen Schritt.
Wie
verlagere ich nun meinen Schwerpunkt?
Der
menschliche Organismus lebt in einem natürlichen Spannungsbogen.
Nach der Anspannung folgt die Entspannung, die Regenerierung und
Erholung. Dieser natürliche Spannungsbogen ist bei vielen Menschen
gestört, sie bleiben im Spannungsbereich, in einer Dauerspannung.
Die notwendige Erholung und Regeneration des Organismus, die zu einem
ausgeglichenen Leben gehört, ist nicht mehr ausreichend gesichert.
Der Mensch gerät dann aus seinem „Gleichgewicht“.
Körper,
Geist und Seele stehen in keinem ausgewogenen Verhältnis mehr. Der
Mensch funktioniert mehr, als das er lebt. Psyche (Seele) und Soma
(Körper) sind eine untrennbare Einheit, die wechselseitig
aufeinander reagiert.
Während
des meditativen Wanderns passiert es fast „automatisch“, dass ich
meinen Schwerpunkt verlagere, also das Psyche und Soma eine Einheit
bilden. Ist dieser Augenblick eingetreten laufen wir regelrecht in
eine spontane Ganzheit von Fühlen und Denken hinein, wir sind jetzt
eins mit uns und der uns umgebenden Landschaft.
Das
Ziel des meditativen Wanderns ist es also, einen Ruhepunkt in uns zu
finden. In einer Gesellschaft, die ihr höchstes Ziel in einer
übersteigerten Leistungserbringung sieht, die auf Kosten
individueller Selbstverwirklichung geht, in der Konkurrenzdenken das
Klima zwischen den Menschen bestimmt, kann das Individuum krank
werden und damit eine ganze Gesellschaft. Übersteigertes
Leistungsstreben, mitleidloses Konkurrenzverhalten, entfremdete
Arbeit, gesundheitsgefährdende Arbeitsplatzsituationen, Zerstörung
der Umwelt sind wahrlich keine Bedingungen für ein ganzheitliches
Leben. Hier kann Meditation oder meditatives Wandern zu einer
spirituellen Quelle der Harmonie werden.
Das
Rezept des meditativen Wanderns:
Meditatives
Wandern führt den Menschen also zur Ganzheit. Das Rezept ist die
Übung. Meditatives Wandern führt den Menschen auch ins unbekannte
Land der eigenen Seele. Christian Morgenstern schrieb einmal in sein
Tagebuch: „Ich bin wie eine Brieftaube, die man vom Urquell der
Dinge in ein fernes, fremdes Land getragen und dort freigelassen hat.
Sie trachtet ihr ganzes Leben nach der einstigen Heimat, ruhlos
durchmisst sie das Land nach allen Seiten. Und oft fällt sie zu
Boden in ihrer großen Müdigkeit, und man kommt, hebt sie auf und
pflegt sie und will sie ans Haus gewöhnen. Aber sobald sie die
Flügel nur wieder fühlt, fliegt sie von neuem fort, auf die einzige
Fahrt, die ihrer Sehnsucht genügt, die unvermeidliche Suche nach dem
Ort ihres Ursprungs.“
Aus
ähnlichem mysteriösen Inneren Drang gehen Menschen heute wieder auf
Pilgerfahrten. Etwas zieht sie in seinen Bann. Sie möchten nicht zu
Hause bleiben, obwohl die Kirche gleich nebenan ist. Sie suchen ein
Heiligtum in weiter Ferne. Beim meditativen Wandern ist dieses
Heiligtum allerdings nicht in der Ferne es befindet sich in unserem
Innersten und wir finden es vor allem in der Natur die wir
durchwandern.
hukwa
Mittwoch, 22. Mai 2013
Vom alten Wegerecht im Pfälzerwald
Im Heimatjahrbuch des Landkreises
Kaiserslautern von 1984 beschreibt Lothar Keller den „Landauer Weg“
in Trippstadt als eine alte Verkehrsverbindung die von Landau über
Albersweiler, Eußertal, Hochstett, „Tribstatt“ und „Hohneck“
nach „Kayserslautern“ führte. Keller bezieht sich in seinem
Artikel auf Daniel Häberle der eine „Geleitstraße“ beschrieb
die von der „Vorderpfalz direkt über die Höhen des Pfälzerwalds
führte und nach dem Landauer Vertrag von 1612 diese von Germersheim
durch Albersweiler auf Eußertal und Lautern zog“.
„Diese alte Straßenverbindung hat
sich zwischen Eußertal und Johanniskreuz in Richtung Kaiserslautern,
in ihrer Führung nochmals geändert, zumal man erst im späten
Mittelalter Verkehrswege von den Höhen auch in die Täler verlegte“.
Was mich besonders an diesem Artikel
interessiert hat war das Wort „Geleitstraße“. Denn: Wo eine
Geleitstraße war, musste es auch ein Geleitrecht gegeben haben. Was
ein solches Geleitrecht war darauf möchte ich hier ein wenig näher
eingehen.
Ein Teil dieser mittelalterlichen
Geleitstraßen ist zweifelsohne römischen Ursprungs. Es waren die
Römer die große Heer- und Handelsstraßen anlegten. Aber im
Mittelalter wurden auch neue Straßen angelegt.
Im hohen Mittelalter war das
Geleitrecht Regalie, die aber im Spätmittelalter sich mehr und mehr
von der sich bildenden Landesherrschaft in Anspruch genommen wurde,
teils durch Übertragung als Lehen, teils aus eigenem Recht
wahrgenommen. Durch das Statum in favorem principum – Statut zu
Gunsten der Fürsten – wurde 1231 das Geleitrecht durch den König
den Fürsten in Ihrem eigenen Territorium als Recht zugestanden.
Gleichwohl kam es immer wieder zu Streiten, wem den ein konkretes
Geleitrecht zustehe. Mit dem Reichstagsabschied von 1548, wurde das
Geleitrecht den Landesherren endgültig übertragen, sie aber auch
verpflichtet, die Sicherheit in ihrem Territorium zu gewährleisten.
Das Geleitrecht war natürlich ein gutes Einkommen für die
Landesherren, Straßen waren im Mittelalter also bares Geld wert.
Um die Verwaltungsmittelpunkte
Kaiserslautern und Burg Trifels zu sichern wurden im 12/13 Jh.
zahlreiche Reichsburgen erbaut. Diese Burgen mussten durch ein Weg-
und Straßennetz miteinander verbunden werden. Diese Reichsburgen
darunter Hohenecken, Wilenstein, Beilstein und Frankenstein in
unserem Raum dienten neben militärischen Zwecken auch
Verwaltungsaufgaben und wurden zu Zentren für die Anlage von neuen
Siedlungen und Klöstern. Es war die große zeit der Burgenpolitik.
Diese war ja nichts anderes als Macht und Herrschaftspolitik. Von
jeder Burg aus sollte Herrschaft durchgesetzt werden. Die Anlage
einer Burg bedeutete Fuß fassen einer Herrschaft oder Dynastie.
Deshalb ist Burgenpolitik auch ein wesentliches Element beim
Entstehen der Staatlichkeit im hohen und späten Mittelalter gewesen.
Die Entstehung und Durchsetzung der Landesherrschaft und deren Ausbau
zur Territorialhoheit sind untrennbar mit der Burgenpolitik
verbunden. Die Träger dieser Burgenpolitik waren König, weltliche
und geistliche Fürsten, geistliche Orden, Vasallen, Ministeralien
und Burgmannen.
Die wichtigste Verbindung der Burgen
und Klöster untereinander waren die wege und Straßen. Diese
unterlagen wiederum besonderen Gesetzen und Rechten, nämlich dem
Geleitrecht.
Beim Geleitrecht unterscheidet man ein
„allgemeines Geleit“ welches einen jeden vor Unsicherheit und
Schaden beschützt, und ein besonderes, welches wenn große Herren
durch ein Land reisen ausgeübt wird. Zu den letzteren rechnete man
auch das Geleit der Goldenen Bulle von 1536: zu dem alle Stände
verpflichtet waren, in dem sie „nemlich die Churfürsten oder ihre
Gesandten wann sie nach der Kaiserlichen Wahlstatt reisen“, um dort
bei der Königswahl zugegen zu sein, schützten. Wichtiger allerdings
war das allgemeine Geleit. Es „erstreckte sich selbiges auf alle
Reisende, die es benöthigen“.
Durch das Gebiet unseres Landkreises,
zieht die bedeutende West – Ost Verkehrsader, die schon im
Mittelalter als „strata regia“ bekannt war. Diese Straße mit
ihren Endpunkten in Metz und Mainz besaß als Heer- und Handelsstraße
eine wichtige überregionale Bedeutung. Was schon daraus hervorgeht
das allein im Zeitraum eines halben Jahrhunderts an dieser Straße in
einem Abschnitt von knapp 60 Kilometern drei Klosterniederlassungen
mit Hospitälern gegründet wurden, die für die Reisenden und Pilger
zu sorgen hatten. So übertrugen 1212 die Grafen von Saarwerden dem
Kloster Werschweiler ein Hospital in Vogelbach.
Das Geleitrecht in unserem Gebiet, vor
allem im Oberamt Lautern oblag vor allem den Herren von Hohenecken,
deren Bedeutung man nicht unterschätzen darf. Dieses Geschlecht
stellte nicht nur auf Jahrzehnte die Schultheißen von Lautern
sondern hatte auch für einige Zeit die Verwaltung des Trifels und
somit der Reichskleinodien unter sich. Auch die Grafen von Leiningen
hatten ein Teil des Geleitrechts unter sich.
Aus dem Jahre 1738, knapp 60 Jahre vor
dem Ende des Geleitwesens überhaupt ist eine „Bestandsaufnahme“
des Geleits im Oberamt Lautern erhalten. Dieser Bericht gehört zu
einer umfangreichen Zusammenstellung aller Geleitsgerechtsamen im
gesamten kurpfälzischen Territorium. Die einzelnen Oberämter wurden
in einem Schreiben vom 24. Mai 1738 von der Regierung i8n Mannheim
aufgefordert, „besondere Protocolle... über alle vnd gelaiths auf
– vnd abführungen...mit anmerkungen... von dem Gelaiths Directore
vndt Reuthern... ad Registraturam Satrapialem“ zu hinterlegen.
Da ich bisher über das Geleitrecht im
Mittelalter nur sporadisch fündig geworden bin gebe ich einmal
wieder was das im Jahre 1735 erschienene „Universallexikon aller
Wissenschaften und Künste“ von Johann Heinrich Zedler berichtet,
schließlich ist dies ein zeitgenössischer Bericht über das Geleit.
Dieses Werk beschäftigt sich eingehend mit allen „Staats-,
Kriegs-, Rechts-, Polizey- und Haushaltungsgeschäften des Adels und
Bürgerlichen Standes“. Zedler versteht unter Geleit „alles das
was die hohe Landes Obrigkeit zu sicherer und bequemer Geleitung der
im Lande Reisenden, sonderlich aber deren Handelsleute verordnen und
schaffen muss, es geschehe nun mit Beschützung derer Straßen vor
Raubung und Plackerey oder mit Erhaltung derer Straßen selbst, derer
Brücke, derer Dämme..., dass man darauf mit Fahren und
Wandeln...fortkommen kann.
Es gab auch Personen denen man kein
Geleitrecht zusagte. Dazu gehören nach Zedler:
- die Landfahrer, Marck – Schreier, Singer und Reimensprecher, die sich der Artzney unterstehen und die mit keinem Grund gelernet.
- Welche im gemeinen Frieden im Reich Teutscher Nation in Religion und Profan Sachen brechen.
- Mörder, Straßen und Seeräuber.
- Zottirer (= Herumschlenderer), Herrenlose Knechte und Landläuffer.
- Starcke, gesunde und müßige Bettler.
- Die Zigeiner.
- Verlauffene Unterthanen.
- Müntzfälscher und deren Verhehler.
- Offenbare Feinde, Verräthrt, Kundschaffter und überläuffer, besonders wenn sie dem Türcken und anderen Reichsfeinden beyrätihg sind.
- Die Banniten (sic!) und Achter des Reichs.
Die Grenzen der Geleitstraßen sollten
besonders gekennzeichnet sein, wie Zedler angibt. Geleitsteine
„woraus zu sehen, wie weit solche Herrlichkeit (= Geleitrecht der
Fürsten) gehet“, sollten von den benachbarten Geleitsherren
gemeinsam gesetzt werden. Es waren dies meist „gewöhnliche
steinerne Creutze, daran des Geleits – Herren Wappen samt der
Jahreszahl und das Wort Geleit gehauen wird. Bisweilen setzte man in
die Geleitsgränzen hohe Steine oder steinerne Säulen oder höltzerne
Bild – Stöcke“. Im Oberamt Lautern wird ein solcher
„Gräntzstein“ auf der Strasse von Alsenborn im Göllheimer Wald
an der Nassau – Weilburgischen Territoriumsgrenze erwähnt, während
zur Herrschaft Sickingen „ein Brückel bei Kinschbach“ die
Geleitsgrenze bildete.
So kündet in Johanniskreuz das „Herr
Johannes Kreuz“ von 1273 das die Wappen der Ritter von Hohenecken
und Wilenstein trägt vom mittelalterlichen Geleitsrecht: Die
Hohenecker hatten das einträgliche Straßengeleitsrecht hier inne,
während die Wilensteiner hier Besitzungen hatten. Dieser Stein war
Grenzstein und Geleitstein zugleich, auch kann man davon ausgehen
dass viele sogenannter „Sühnekreuze“ eigentlich Geleitsteine
sind. Wir werden noch anhand einiger Urkunden erfahren wie wichtig
und ausführlich das Geleitrecht in unserer Region ausgeführt wurde.
Das Geleit selbst konnte auf zweierlei
Arten ausgeführt werden. Das sogenannte „schriftliche Geleit“
wurde Reisenden während des ganzen Jahres erteilt, indem man ihnen
einen „Geleitbrief“ ausstellte, der ihnen das Recht gab, durch
das Land „mit Sicherheit zu reisen“. In den Zeiten der Franfurter
Messe wurde den Kaufleuten das „lebendige oder persönliche Geleit“
durch herrschaftliche Diener gegeben. Die Stärke dieser
Geleitmannschaften war zu gewissen Zeiten recht unterschiedlich.
Waren es im Normalfall nur einige, meist berittene Mann, zu denen
oftmals ein Trompeter gehörte, so erreichte ihre Zahl bei Unruhen
und „Kriegsläufften“ manchmal die Hunderte grenze. Vor der
Aufführung des Geleits musste der Geleitsherr dafür sorgen, dass
die Straßen „vor Rauberey und Plagerey“ geschützt waren.
Berittene Streifen mussten versuchen, die Gegenden der Geleitstraßen
von Gesindel und Räubern zu säubern. Bei Überfällen wurden die
Untertanen der umliegenden Dörfer durch Glockenläuten
zusammengerufen, um die Sicherheit wieder herzustellen und die Räuber
zu verfolgen. Von solchen Aktionen berichten die kurpfälzischen
Akten des 17. und 18. Jahrhunderts mehrfach, denn der Geleitsherr
musste für Verluste, die dem Reisenden unter seinem Geleit
zustießen, Schadensersatz leisten. So unterbreitete im Jahr 1780 das
Oberamt Oppenheim der Regierung in Mannheim den Vorschlag, ein
Wäldchen, das Räubern immer wieder Unterschlupf bot, niederhauen zu
lassen, um damit eine größere Sicherheit für die Geleitsführung
zu erreichen.
Einem Bericht des Lauterer Oberamtes
vom 11. Juni 1738 von den kurfürstlichen Beamten heyler und Diel
nach Mannheim abgeschickt über die Geleitstrecke zur Frankfurter
Fasten- und Herbstmesse entnehmen wir...“bishero exercirt worden
seyen“, heißt es hier, dass „über das auf- und abführende
Geleit jedesmahl besondere protocolla“ geführt werden mussten.
Diese wurden nach dem Ende der Meßzeiten vom Geleitsdirektor
unterschrieben und „ad registraturam Satrapialem“ geschickt und
dort hinterlegt.
Die eigentliche Geleitstraße in
unserem kurfürstlichen Oberamt ist die alte „strata regia“, die
heutige Kaiserstraße. Sie begann am „Brückel hinder dem
Sickingschen Dorff Kinschbach“. Hier wurden die Kaufleute und
andere Reisende „von hochfreyherrlicher Sickingscher seithen“
übergeben, die sie ihrerseits an der westlichen Grenze des eigenen
Territoriums von Pfalz – Zweibrücken empfangen hatten. Die
Aufnahme in das kurpfälzische Geleit geschah unter der Vornahme
bestimmter Zeremonien, wie uns aus den Berichten anderer Oberämter
mitgeteilt ist, im Oberamt Lautern aber verschwiegen sind wohl weil
man sie als Selbstverständlichkeit ansah. Das wichtigste aber war
die Bezahlung einer bestimmten Summe, deren Höhe sich nach der
Anzahl der Personen, nach ihrem mitgebrachten Handelsgut und nach der
Art ihres „Verkehrsmittels“ richtete. Dieses Geleitsgeld ist
nicht mit dem Zoll gleichzusetzen, es ist allerdings zu erwähnen,
dass im 18. Jahrhundert der Unterschied zwischen beiden Abgaben
oftmals unkenntlich wird und man vielfach von einem „Geleitzoll“
spricht.
Von der Brücke bei Kindsbach zieht die
Kaufmannschaft unter dem Schutz der Geleitreiter nach Einsiedeln
(Einsiedlerhof – Kaiserslautern). Auffallender Weise heißt es nun
in der Beschreibung: „durch Einsiedel reitet man unten über den
Damm nachher Ramstein vdn von dannen durch Kübelberg und so weiter
forth biß an die Zweibrückischen Gräntzen zwischen Kübelberg und
Waldmohr, allwo zwarn das Pfaltz – Zweybrücksche geleith nie
erschienen. Nach solchem reuthet man auf Alßenborn und von dar
weiters bis in die helft des gellheimer waldts zum Gräntzstein,...
zurück durch Alßenborn und Lautern biß ahn das Brückel bey
Kinschbach,, allwo den hochfreyherrlich sickingschen daß wider
abführende geleith überlieffert wird. Anschließend ziehen die
Geleitsmänner erneut durch Einsiedeln und von dort über den Damm
nach Ramstein und Kübelberg, biß auf die Zweibrückische Gräntzen
onweit Kübeberg, womit sich dan das geleith endigt“. Es ist nicht
sonderlich schwer zu erraten, warum dieser Umweg von Einsiedeln nach
Waldmohr benutzt wurde. Man wollte damit das Sickingsche Territorium
„umbfahren“, um so wohl die Einnahmen des dortigen Geleits zu
schmälern. Auf alten Karten ist dieser Weg noch eingetragen.
Eine bemerkenswerte Lauterer
Einrichtung wird uns in dem Geleitsbericht noch überliefert. Nähert
sich der Geleitsreiter des Oberamtes Lautern der Deutsch Orden
Einsiedel, dann erhielten sie ein „Imbs vnd vor die Pferdt ein
halbes Malter Habern“. Die Deutsch Ordens Knechte mussten ihnen die
Tore öffnen nachdem die „Geleitesreuther zuforderst ein
pistohlschuß“ abgefeuert hatten. Dieser Brauch beruhte auf einer
alten Gerechtsame, die auf die Aufgabe der Deutschherren, Pilger und
Reisende zu unterstützen, hinweist.
Im Lauterer Urkundenbuch herausgegeben
von Martin Dolch und Michael Münch finden sich einige Urkunden über
das Geleitrecht, Geleitbrief, Geleitschutz und Geleitgeld, eine davon
sei hier wiedergegeben:
Lautern den 24. August 1334 (also ein
Jahr nach dem Landfrieden von Kaiserslautern)
Die Brüder Simon (II.) und Eberhard
(II.), Grafen von Zweibrücken und Herren zu Bitsch, verbinden sich
Baldewin, Erzbischof von Trier und Pfleger der Stifte Mainz und
Speyer, auf dessen Lebenszeit zu Hilfe und Dienst gegenüber
jedermann, soweit es ihre Ehre zulässt, mit acht wohl bewaffneten
Reitern, auf seine Kosten und gegen Schadenersatz. Bei
Auseinandersetzungen mit Untertanen des Erzbischofs werden sie ihr
Recht nur in einem Gericht aus ebenbürtigen Lehensmannen Baldewinns
suchen. Sie werden nichts zum Schaden des Erzbischofs und der Seinen
unternehmen und die Landstraßen und die Kaufleute schützen. Sie
haben den gemeinen Landfrieden zu Lautern beschworen und wollen mit
einem Kontigent von 10 Bewaffneten zu seiner Durchsetzung beitragen.
Siegler: die Aussteller.
hukwa
Literaturverzeichnis:
Gebhard Weig: Das ius conducendi der
Bischöfe zu Würzburg. Eine Studie zur Rechtsstruktur, politischer
Funktion und Organisation des Geleitrechres. Würzburg 1970.
A. Neubauer: Regesten des Klosters
Werschweiler. Speyer 1911 Nr. 28, 29
K. Schwingel: Die Bedeutung der Straße
Metz – Mainz im Nassau – Saarbrückischen Reichsgeleit. In
Geschichte und Landeskunde 1960.
Kurt Andermann: Ritter – Edelknechte
– Amtleute Pfälzer Heimat 1985 Heft 1.
Karl Bosl: Die Reichsministerilität
der Salier und Staufer...Wiesbaden 1978.
Ludwig Hans: Burgenpolitik und
Herrschaft, untersucht an ostpfälzischen Beispielen des 13.
Jahrhunderts. Pfälzer Heimat Heft 1. 1984
Rudolf Fendler: Über das kurpfälzische
Geleitwesen im Oberamt Lautern. Heimatkalender des Landkreises KL.
1966.
Hubert Zintl: Johanniskreuz- Eine
Forst- und Waldgeschichte 2006.
Das Trippstadter Schindelhaus
Holzschindeln gehören zu
den ältesten und traditionsreichsten Baustoffen überhaupt. Schon
bei den ersten Besiedelungen der waldreichen Gebiete Europas wurden
gespaltene Holzschindeln zur Dacheindeckung verwendet. Da es noch
keine Möglichkeit zur Befestigung gab, wurden die Schindeln auf die
Dachkonstruktion gelegt und mit Latten und Steinen beschwert.
Legschindeln wurden solche Holzschindeln genannt, die um einiges
größer waren als die herkömmliche Wand- und Dachschindeln. Diese
Schindelart wird heute noch in den Alpen verlegt.
Erst im Zeitalter der
Industrialisierung bot sich durch die industrielle Herstellung von
Nägeln vermehrt die Möglichkeit, Schindeln auch als Wandverkleidung
zu verwenden. Zu dieser Zeit entstanden die verschiedensten
Schindelformen.
Holzschindeln wurden
damals ausschließlich mit der Hand gespalten. Der Grund war einfach
der, dass durch Handspaltung die Faser des Holzes nicht so stark
verletzt wurde und die Schindeln somit eine weitaus längere
Lebensdauer hatten.
Noch heute können wir in
Trippstadt an verschiedenen Häusern alte Holschindeln sehen, meist
direkt am Giebel. Bei ganz wenigen Häusern ist die halbe Hausseite
verschindelt, bei einem Haus sogar (Hauptstrasse Nr. 42….) eine
ganze Seitenwand. Bei diesem Anwesen dürfte es sich um die älteste
Holzschindelverkleidung im Pfälzerwald handeln.
Dass einst die meisten
Häuser in Trippstadt mit Wandschindeln verkleidet waren, können wir
in zahlreichen Büchern und alten Fotos überprüfen.
So schreibt Alfred Hans
Kuby in „die protestantische Kirche in Trippstadt“…“während
die Südwestwand nach Art der Gegend mit Holzschindeln verkleidet
war…“. Wahrscheinlich war die protestantische Kirche die
einzige Kirche die in Trippstadt, zum Teil, Wandschindeln hatte. Die
katholische Kirche war nicht verschindelt auch die kleine Kapelle im
Neuhöfertal nicht. Als dort im 18. Jh. das Nachbarhaus niederbrannte
schmolz nur die Glocke, die Kapelle trug keine Brandschäden davon.
Wären an ihren Außenwänden Schindeln gewesen, hätte das Feuer
sich darauf übertragen.
August Becker berichtet
uns in „Die Pfalz und die Pfälzer“ über seinen ersten Eindruck
von Trippstadt. Er spricht von „grauen Brettern“, mit denen die
Häuser verkleidet waren. Bei diesen Brettern handelt es sich um
sogenannte „Wetterbretter“. In großen Teilen Deutschlands waren
einst die Wetterseiten der Kirchen mit Holzbrettern verschalt.
Aber auch die ärmere
Bevölkerung, die sich keine Holzschindeln leisten konnte, verschalte
ihre Häuser mit Brettern. Dabei handelte es sich meist um sogenannte
„Schwartenbretter“ also Erstabschnitte von Holzstämmen die
günstig von Sägewerken verkauft wurden.
Obwohl Trippstadt von
riesigen Waldungen umgeben war und ist, war das Holz sehr teuer da
das meiste eingeschlagene Holz zur Herstellung von Holzkohle
verwendet wurde, die dringend in der Trippstadter Eisenverhüttung
benötigt wurde. Man verwendete zur Schindelherstellung damals
vorwiegend sogenanntes Stockholz, also die untersten Abschnitte der
Stämme die von den Schindelmachern aufgekauft wurden und mit denen
sie in mühseliger Heimarbeit Holschindeln herstellten.
Es ist uns ein
„Schindelunternehmer“ aus Trippstadt bekannt.
Johann Kallenbach geboren
1853, finden wir im Kaiserslauterer Gewerberegister von 1875 als
Schindelmacher eingetragen. Er wohnte im „Häusje“ am Ertl.
Da in Trippstadt einige
Schweizer Einwanderer ein neues Zuhause gefunden hatten ist nicht
auszuschließen, dass es vor allem diese Zuwanderer waren, die im
Nebengewerbe Schindeln herstellten.
Eine weitere Trippstadter
Schindelmacher Familie war die Familie Bornträger, Friedrich
Bornträger geb. 1805 in Trippstadt und Gustav Bornträger geb. 1834
in Trippstadt waren beide Schindelmacher.
Den wohl ältesten
Nachweis über die Schindelproduktion in Trippstadt fand ich in den
Rechnungsbüchern des Amtes Wilenstein von 1633.
1633 wurde auf Wilenstein
nochmals ein größerer Bau errichtet. Ob es ein völliger Neubau war
oder ob man einen alten Wohnbau abgerissen hatte und wieder neu
aufführte, geht aus der Rechnung nicht hervor. Es war jedenfalls ein
Fachwerkbau, denn der Zimmermann Jakob Decker aus Heltersberg hatte,
den Lohnzahlungen nach zu urteilen, die meiste Arbeit. Das Holz wurde
in den herrschaftlichen Wäldern geschlagen.: „1 Gulden 7 ½ Batzen
seint verzehrt worden, alß das gehöltz zum Hauß Wilenstein ist
gefelt (gefällt) worden“. Als der Akkord mit dem Zimmermann
getroffen wurde, erhielt er 7 ½ Batzen zu „Weinkauff“. Später
wurden ihm 13 Batzen bezahlt, „alß der Wercksatz zum hauß gelegt,
den Zimmerleuthen vor zehrung“….
Der Dachdecker Reinhard
Kraft aus Queidersbach erhielt 24 Gulden für seine Arbeit. … Als
dann die letzte Schindel angenagelt war, erhielt „gerührter
Schindeldecker“ 7 Batzen zu Spitzwein… Die Maurerarbeit wurde an
den Trippstadter Steinmetz Martin Drexler vergeben.
Die 48 000 Schindelnägel
bezog man aber nicht im nahen Kaiserslautern, sie wurden in
Eischweiler (Thaleischweiler) gekauft; ebenso die Lattennägel. Erst
als diese nicht mehr ausreichten, kaufte man weitere 800 bei einem
Nagelschmied in Kaiserslautern.
Ein historisch besonders
wertvolles Foto schickte mir Fridolin Heintz aus Elmstein zu. Es
zeigt ein Haus in Appenthal das nicht nur mit Holschindeln verkleidet
ist, sondern auch eine Dachdeckung (3lagig) mit Holzschindeln hat.
Das in der Pfalz auch Dächer mit Holzschindeln gedeckt wurden,
darüber konnte ich bisher keine Nachweise finden. Durch dieses Foto
kann man nun davon ausgehen dass in der Region des Pfälzerwaldes,
einige Häuser mit Holschindeln gedeckt waren.
Wenn man sich mit
Holzschindeln, ihrer Herstellung und Produktion beschäftigt, ist es
insgesamt wichtig auch einen Blick auf den Fachwerkbau der Pfalz zu
werfen. Nach Verwendung der Baustoffe unterscheiden wir in der Pfalz
drei Haustypen: das massive Steinhaus, den Fachwerkbau und die
gemischte Bauweise. In Trippstadt finden wir bis ins 19. Jahrhundert
neben einigen größeren Bürgerhäusern die sogenannte
Einfirstanlage vor. Im Pfälzerwald, aber auch in den Dörfern der
Haardt, sowie in den Ebenen wo Steinbrüche leicht zu erreichen
waren, wurde seit Jahrhunderten auf steinernen Fundamenten das
Erdgeschoss aus Bruchsteinen gemauert und das obere Geschoss in
Fachwerk ausgeführt.
Die Ausführung des
Untergeschosses aus massivem Sandstein, des Obergeschosses in
Fachwerk dürfte bis etwas 1800 vorherrschend gewesen sein. Heute
liegt das Fachwerk fast überall unter einer dicken Putzschicht
verborgen.
Noch heute finden sich in
Trippstadt einige dieser Häuser, dabei handelt es sich um das
sogenannte Wohnstallhaus. Ein schlichtes Fachwerk ohne Zier auf
massiven Sandstein aufgebaut. Meist führt eine Freitreppe zum
Wohngeschoss. An den Wohn-Stall-Trakt ist meistens eine bescheidene
Scheune angeschlossen. Also „alles unter einem Dach“. Der obere
Teil dieser Häuser besteht also in der Regel aus Holz, Lehm und
Stroh. Diese Fachwerkarbeiten wurden von Zimmerern durchgeführt. Dem
Lehm und Strohgemisch wurde in der Regel noch Kuhmist zugeführt um
eine bessere Bindekraft zu erreichen. Damit der Putz haften blieb,
mussten die Hölzer (Fachwerk) mit Beilhieben bearbeitet werden.
Dieses „Oberfachwerk“
wurde dann zur Wetterseite hin mit Holzschindeln abgedeckt. Das
Anbringen der Holzschindeln wurde ebenfalls von Zimmerleuten
ausgeführt.
Ein weiterer typischer
Trippstatder Haustyp ist das sogenannte „Mitteltennen - Einhaus“
. Dieser Haustyp, der im Untergeschoss Ställe, Futter- und
Waschküche, und darüber, nur über eine Treppe erreichbar,
Wohnräume birgt, ist im Neckarland weit verbreitet und als
„gestelztes Bauernhaus“ bekannt. Da bei diesem Haustyp der Platz
für einen größeren Vorhof meist fehlte, diente der enge Raum
zwischen Haus und Straße einst zu allerhand Wirtschaftszwecken. In
alter Zeit lag hier auch der Misthaufen. Lagen zwei Häuser eng
beieinander entstand das sogenannte „Reihelchen“ (sprich:
Reilche), jener schmale, lange Durchlass, der so oft in der Pfalz
zwei ältere Häuser trennt und der sich auch in Trippstadt noch
findet. Die Hausforschung spricht beim „gestelzten Bauernhaus“
auch vom „Einfeuerhaus“, um diesen Ausdruck näher zu erklären
ist es interessant einmal einen Blick in das innere eines solchen
Hauses zu werfen und somit auf die kulturgeschichtliche Entwicklung
dieser Häuser: Von der Haustüre aus treten wir direkt in die Küche.
Mag sie auch als kleiner und dunkler Raum erscheinen, war sie doch
der Mittelpunkt des Hauses. Die „gute Stube“ gab es damals noch
nicht. Die Küche war die Hauptfeuerstelle des Hauses und beheizte
den umliegenden als Stube und Kammer dienenden Raum mit. Bei dieser
Hausform bestand noch keine Trennung in Stuben Kammern und Küche. In
Resten zeigt sich dies etwa darin, dass früher neben der Stube keine
kleine Kammer lag, sondern ein einfacher abgetrennter Raum mit der
Bettstatt, dem Alkoven. Erst in der weiteren kulturgeschichtlichen
Entwicklung wird aus dem größeren und in die Stube vorgerückten
Alkoven das separate Schlafzimmer nämlich als spätere Abspaltung
vom Stubenraum.
Als Koch- und Heizstelle
diente ein roher Herd. Diese aus Sandstein errichtete Feuerstelle
hatte Ähnlichkeit mit einer Schmiedeesse. Hier brannte ganz offen
das Feuer. Über dem Holzfeuer hing der große Eisentopf. Daneben gab
es noch den Dreifuß der in die Glut gestellt wurde und dem Kochtopf
einen Stand gab. Damals gab es beim einfachen Volk ausschließlich
Eintopfgerichte. Die Einführung des geschlossenen Herdes im 19.Jh.
kam einer Revolution gleich. Es konnte anders gekocht werden und das
Kochgeschirr änderte sich. Die ersten „Ritschhäwwe“ kamen in
Mode, also Töpfe die auf dem Herd hin und her geschoben wurden.
Zu bemerken ist auch
noch, dass der Rat vieler Städte und Ortschaften bereits ab dem
hohen Mittelalter den Bau von Fachwerken und Schindelfassaden zu
bekämpfen versuchte. Hauptgrund war die Feuergefahr, die durch
dramatische Brände ganze Ortschaften und Stadtteile einäscherten.
Unzählige Erlasse forderten besonders in den Städten zumindest das
Erdgeschoss in Massivbau anzufertigen.
hukwa
Lit. Verzeichnis:
Natur und Kultur: Das
Biosphärenreservat Pfälzerwald. Herausgegeben 2008 von UNESCO-
Biosphärenreservat „Pfälzerwald – Vosges du Nord“.
Franz Neumer: Aus den
Rechnungsbüchern des Amtes Wilenstein; Heimatkalender des Landkreis
Kaiserslautern 1973.
Fred Weinmann: der
Fachwerkbau in der Pfalz: Jahrbuch zur Geschichte von Stadt und
Landkreis Kaiserslautern, Bd. 24/25; 1986/87
Eisenhüttenmuseum
Trippstadt- Sonderausstellung: Alte Waldberufe: Verschiedene
Dokumente.
Kurt Knebel: Der
Wilensteinerhof; Sonderheft der „Blätter zur Heimatgeschichte von
Trippstadt.
August Becker: Die Pfalz
und die Pfälzer.
Ludwig Schandein:
Beiträge in Bavaria.
Opderbecke: Der
Zimmermann.
Sonntag, 19. Mai 2013
Ich bevorzuge die Stille der Wälder
An einem solch wunderschön verregnetem Frühlingstag wie Heute fühle ich mich wie ein scheuer Waldvogel, der sich in ein lärmendes Dorf verirrt hat. Die Menschen können schon lange nicht mehr ohne Lärm leben, sie fürchten die Stille. In der Stille werden sie mit ihrem Selbst konfrontiert. In der Stille der Wälder kann ich mich mit meinem Selbst vereinen. Man darf diese banale Welt nicht zu nahe an sich heran kommen lassen. Die Abwässer dieser Gesellschaft verunreinigen den Geist des Menschen. Aber in der Stille der Wälder finden wir zu uns selbst zurück.
hukwa
hukwa
Donnerstag, 16. Mai 2013
Karlstalschlucht im Abenddämmern
Wald voll schwarzer Erde
Holundergebüsch
Farngerank
an den Hängen wie schwarzes Eisen
steinerne Kuppen Blöcke Scheiben
im Abenddämmern gleichen sie riesenhaften Leibern
manchmal am Rand
wirr und kraus
ein einzelner Weißdornstrauch
wie Steinmeißel klingts vom Hochwald herab
des Schwarzspechts hämmern
verliert sich im wilden rauschenden Bach
im glutigen Abenddämmern.
hukwa
Holundergebüsch
Farngerank
an den Hängen wie schwarzes Eisen
steinerne Kuppen Blöcke Scheiben
im Abenddämmern gleichen sie riesenhaften Leibern
manchmal am Rand
wirr und kraus
ein einzelner Weißdornstrauch
wie Steinmeißel klingts vom Hochwald herab
des Schwarzspechts hämmern
verliert sich im wilden rauschenden Bach
im glutigen Abenddämmern.
hukwa
Donnerstag, 9. Mai 2013
Aufgewachsen in einem Baum
Ich, der ich in einem Baum aufgewachsen, hätte mancherlei zu erzählen, doch da ich viel erfuhr von der Stille, habe ich mancherlei zu verschweigen.
Pablo Neruda
Pablo Neruda
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