Die „Wilensteiner“
sind von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1372
nachweisbar. Von 1154 bis 1160 war ein Heinrich von Wilenstein
Domdechant in Worms. 1159 vermacht Landolf von Wilenstein dem Kloster
Otterberg mehrere Besitzungen in Erlenbach. Im Jahre 1179 verzichtet
Landolf auf sein Aufsichtsrecht über das Gut Loyben (Lauberhof b.
Trippstadt). 1182 kommen die Brüder Landolf und Arnitius von
Wilenstein vor. 1185 Landolf mit seinem Sohne Heinrich. 1191 Heinrich
allein. 1237 bestätigt das Domkapitel von Worms, Alberto de
Wilenstein habe dem Prämonstratenserkloster zu Lautern das
Patronalsrecht zu Erfenbach geschenkt. Im gleichen Jahr befreit Graf
Heinrich von Zweibrücken das Kloster Hornbach von den Rittern,
welche bis dahin das Schultheißenamt zu Hornbach besessen haben,
darunter Eberhard von Wilenstein und dessen Tochter Elisabeth. In
einer Urkunde von 1287 wurde Merbado von Wilenstein als Burgmann in
der Reichsburgmannschaft von Lautern erwähnt. Im Jahre 1310
erscheint die Frau Wirichs von Wilenstein in einer Urkunde von
Lautern. 1363 siegelt Johann von Wilenstein in einem Ehevertrag
seiner Schwester Nese von Wilenstein. Der letzte Nachkomme Wirichs
von Wilenstein, Johann Wilenstein wird noch 1372 genannt. Mit ihm ist
die Wilensteinerlinie wohl ausgestorben.
Um das Jahr 1247 waren
Gottfried und Johann von Wilenstein bereits Lehensleute der Leininger
Grafen. 1278 verkauften Johannes, Albert und Jakob, die Söhne des
Ritters Johannes von „Wylenstein“ und im gleichen Jahre Merbado
von Wilenstein ihren von Hornbach lehenrührigen Wald bei Wiesbach
wieder an das Kloster Hornbach. 1286 wird von einer Schenkung des
Albero von Wilenstein und seines Sohnes Gotzo (Gottfried) an das
Kloster Eußerthal berichtet. 1293 wird ein Wenzo, 1306 eine
Druthelinde von Wilenstein erwähnt.
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Die Burg Wilenstein befand
sich 1323 in der Mitgift der Enkelin des Raugrafen Heinrich, Sophie,
die sich damals mit dem Wildgrafen Gottfried zu Kyburg verheiratete.
1344 musste wWildgraf Friedrich zu Kyburg zugunsten der Agnes von Dun
(Dhaun) auf alle Ansprüche auf die Herrschaft von Wilenstein
verzichten. Die Burg fiel an die Grafen von Leiningen, die
Lehnsherren zurück. Die Grafen Friedrich (Dompropst zu Worms) und
Emich belehnten 1347 den von Dun, Herrn zu Oberstein, Falkensteiner
Geschlechts, mit der oberen Burg und verzichteten gleichzeitig auf
alle lehnsherrlichen Ansprüche auf den halben Berg Wilenstein, den
sie der Agnes von dem Stein und ihren Erben zugeignet hattten. Von
diesen erben wurden wahrscheinlich die Flörsheimer belehnt; der
„halbe Berg“ erscheint nämlich seit diesem Zeitpunkt als
Flörsheimer Anteil. Mit der anderen Hälfte hatten die Leininger,
wie erwähnt die Herren von Falkenstein belehnt. Damit war die Burg
in zwei Hälften, die vordere und hintere geteilt. Die sogenannte
Flörsheimer und Falkensteiner Hub. Im Jahre 1348 beschlossen die
Herren von Falkenstein, als Lehnsträger der vorderen Burg, mit
Johann und Jakob von Flörsheim, den Eigentümern des hinteren Teils
der Burg, einen Burgfrieden
(siehe Willensteiner
Burgfrieden).
Die Lehenshoheit über den
Falkensteiner Teil kam aus der Erbschaft des Landgrafen Hesso von
Leiningen an den Grafen Reinhard von Westerburg, von diesem 1481, im
Leininger Erbstreit, an Kurpfalz.
Im Wormser Synodale von
1496 ist die Wilensteiner Burgkapelle aufgeführt. Sie war dem hl.
Georg geweiht und eine Filiale der Kirche von Aschbach (heute
Aschbacherhof).
Nach Lehmann kommen im
Jahr 1520 als Besitzer des hinteren Burgteils vor: Philipp Jakob
Vitter; Johann von Helmstadt;Bernhard, Jost, Friedrich und Berthold
von Flörsheim; Hans und Wolf von Dahlberg; Johann Blick von
Lichtenberg. Das zu beiden Burgen gehörige Land bildete die
Herrschaft und das Amt Wilenstein. Der Bezirk der Flersheimer Hub
umfasste neben der hinteren Burg Wilenstein die Hälfte des Dorfes
Trippstadt, den Aschbacherhof und der Wilensteinerhof in
unmittelbarer Nähe der B urg. Im Dorf Trippstadt verlief die Grenze
zwischen beiden Huben entlang der alten Landstrasse nach Lautern. Die
Flersheimer besaßen den größten Teil der Westseite des Dorfes. Sie
unterhielten einen eigenen Hubschultheißen, was auf die größe und
Bedeutung des Besitzes schließen lässt.
Nach dem Tode Hans
Philippps von Flersheim (gest. 1611) erbte die Tochter Ester, die
Gemahlin des,Johann Blarer von Geiersberg, den Teil der Hub, in dem
das Dorf Trippstadt liegt. Den Hof Aschbach mit Zubehör, der von der
Herrschaft Wilenstein abgetrennt wurde, erbte die Tochter Judith, die
früh verstorbene Frau des Johann Casiir Kolb von Wartenberg. So kam
dieser Teil des Flersheimer Besitzes später zur Grafschaft
Wartenberg, schließlich noch in die Konkursmasse der Wartenberger.
Ester von Geiersberg
vermachte die Herrschaft Wilenstein an Johann Philipp von Viermund,
den Sohn ihrer Schwester Elisabeth.
Schon 1481 war die
Lehensherrschaft von den Leiningern an Kurpfalz gekommen, so dass
1716 Kurfürst Johann Wilhelm das Amt Wilenstein seinem
Oberjägermeister Ludwig Anton Freiherrn von Hacke übergeben konnte.
Bereits 1664 hatte Graf
Wilhelm Wirich von Falkenstein auf sein Burgteil verzichtet.
hukwa
Literaturhinweise:
Albert Becker: Landstuhl
und Wilenstein; 1936
Albert Becker: Wilenstein
von Raum und Geist des urgermanischen Hauses 1937
Otto Waltz: Die
Flersheimer Chronik, 1874
Lehmann: Burgen und
Bergschlösser der Pfalz
Archiv f. Hess.
Landesgeschichte und Altertumskunde
F.W. Weber: Das pfälzische
Adelsgeschlecht der Kolbe von Wartenberg
F.W. Weber: Die
Herrensitze der Adelsfamilie von Flersheim
Walter Hotz: Pfalzen und
Burgen der Stauferzeit